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Redebeitrag der Stadtverordneten Mechthilde Coigné zum Antrag der Fraktion Linke Liste „Förderung und Bildung für alle von Anfang an“ (TOP 9)

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der vergangenen Wahlperiode hat sich die Stadtverordnetenversammlung und haben sich Stadtverordnete in den unterschiedlichen Gremien mit der Ausrichtung der Kindertagesbetreuung in Wiesbaden unter den Aspekten der Organisation, der Quantität und auch Qualität beschäftigt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Daneben hatte sich ein „Runder Tisch für den Erhalt einer guten Kindertagesbetreuung in Wiesbaden“, bestehend aus VertreterInnen unterschiedlicher Träger, der Personalvertretung, der Elternschaft, von Parteien u. a., zusammengefunden und Leitlinien bzw. einen Forderungskatalog für eine gute Kindertagesbetreuung verfasst.

Richtungsweisend für die Entwicklung in den letzten Jahren scheint vor allem der gesetzliche Anspruch auf Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege ab 2013 für die unter Dreijährigen gewesen zu sein, den die Kommunen umzusetzen zu haben. Das Angebot an Krippenplätzen ist stadtweit im Vergleich zu den davor liegenden Jahren deutlich ausgebaut worden, aber vorrangig in Trägerschaft von freien Trägern und Elternvereinen.
Z.B. wurde im Kostheimer Ortsbeirat ein Projekt zur Schaffung von 40 Krippenlätzen in Trägerschaft der Stadt Wiesbaden in der Kita am St. Veiter Platz vorgestellt, die Umsetzung aber lässt schon lange auf sich warten oder ist weg vom Tisch. Nachdem es in diesem Stadtteil mit rund 15.000 Einwohner/innen trotz mehrfacher Einforderung vom Ortsbeirat bislang keinen einzigen Krippenplatz gab, werden jetzt in kirchlicher Trägerschaft 20 Plätze geschaffen.
Allgemein  für Wiesbaden gilt, dass der Ausbau von Betreuungsangeboten unabhängig von Altersgruppen in städtischer Trägerschaft nicht vorangetrieben wird bzw. eingefroren zu sein scheint. Bedauerlich, da die städtischen Einrichtungen richtungsweisend für ein qualitativ gutes Angebot stehen.
Die Linke Liste hat zwar den Beschlüssen zur Vergabe von Mitteln an freie Träger zur Schaffung von Kita-Plätzen stets zugestimmt, aber stets zu Protokoll gegeben, dass wir die Stadt Wiesbaden selbst in der Pflicht sehen, diese Aufgabe der öffentlichen Daseinsfürsorge wahrzunehmen.
Insbesondere der hohe Anteil der Betreuung in der Kindertagespflege, der zur Absicherung des Rechtsanspruches für die Betreuung der unter Dreijährigen vorgesehen ist, veranlasst uns die Kindertagesbetreuung in Wiesbaden in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen.
Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen. Die Qualität dieser Einrichtungen darf nicht der Quantität zum Opfer fallen. Deshalb ist es notwendig, heute einen Beschluss zu fassen, der der  Verwaltung Rahmenbedingungen für die in den kommenden Wochen zu erstellenden Vorschläge für die Haushaltsberatungen 2012/2013 mit auf den Weg gibt.
Für den Doppelhaushalt 2010/2011 muss die Verwaltung lt. Genehmigungserlass der Aufsichtsbehörde einen Kompensationsplan (wegen des teilweisen Verzichtes auf Gebühren im Bereich der Kindertagesstätten) bis spätestens 30. Juni 2011 vorlegen. Die Haushaltslage und der zunehmende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren machen es nötig, rechtzeitig die erforderlichen Kosten nicht unter dem Aspekt des Sparzwanges, sondern auf qualitative Ausrichtung hin zu ermitteln, das geplante Budget wie erforderlich zu erhöhen und der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

"Das Deutsche Jugendinstitut beziffert den Bedarf an Betreuungsplätzen inzwischen auf durchschnittlich 39 Prozent gegenüber den bisher angenommenen 35 Prozent. ... Von vielen Großstädten wird für einen Rechtsanspruch auf Betreuung eine Versorgungsquote von 50 Prozent und mehr angenommen." Zitat aus den neuesten Mitteilungen des Deutschen Städtetages (Ausgabe 1/11).
An dieser Stelle möcht ich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2010 hinweisen, wonach "das Land die vollen Kosten tragen muss für den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren" (Zitat aus „Deutscher Städtetag“, Ausgabe 1/11). Derzeit verhandeln Kommunen und Land über die Übernahme der Kosten. Wir fordern, dass auch die Stadt Wiesbaden mit dem Land Hessen entsprechend verhandelt.

Die einzelnen Punkte in unserem Antrag entsprechen den Wiesbadener Leitlinien und sprechen für sich: Es gilt das Angebot der Nachfrage durch Schaffung von Kita-Plätzen vor allem in städtischer Trägerschaft anzugleichen. Es gilt deutlich mehr Fachpersonal  vor allem im Krippenbereich und in den gemischten Gruppen vorzuhalten. Desweiteren müssen Möglichkeiten geschaffen werden, Qualitätsstandards bei den freien Trägern zu sichern. Mit ein Aspekt, warum die Kooperation der Träger ausgebaut und intensiviert werden sollte. Nicht zuletzt sollte im Sinne der Chancengleichheit bei Förderung und Bildung für alle von Anfang an gelten: "Kinderbetreuung muss perspektivisch kostenfrei sein" (Zitat aus den Leitlinien des Runden Tisches).

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mechthilde Coigné
Stadtverordnete


>> Übersicht über die Redebeiträge

 



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