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Redebeitrag der Stadtverordneten Mechthilde Coigné zum auf TO I umgesetzten TOP "Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Stadt Wiesbaden" - Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden"

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.März 2010
(Es gilt das gesprochene Wort.)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,


die Stellungnahme zum Entwurf des RP Darmstadt zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Stadt Wiesbaden“ ist für uns in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig.
Auch der Ortsbeirat Mainz-Kostheim hat die Magistratsvorlage mit breiter Mehrheit abgelehnt. Aus unterschiedlichen Gründen. Nicht, weil man vor Ort gegen Landschaftsschutz ist. Das wird auch aus dem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger zum Erhalt des Landschaftsschutzes auf der Maaraue und für den Erhalt der Kastanienallee deutlich. Hierzu überreichte, wie Ihnen allen vorliegt, die Initiative BIRMA am Montag dieser Woche dem Herrn Stadtverordnetenvorsteher 800 Unterschriften. Wir sind für Landschaftsschutz und dessen Einhaltung und bedauern, dass der Magistrat es zuließ, dass – abgesehen von der unter Schutz stehenden Mainaue Maaraue – über viele Monate hinweg für das übrige Stadtgebiet ein „Vakuum“ bestand.
Reichlich spät – erst nach massivem öffentlichen Druck – hat der Magistrat dann eine Stellungnahme den Ortsbeiräten vorgelegt, deren ordnungsgemäße öffentliche Beratung aufgrund der kurzen Frist sehr erschwert wurde. So kam es vor, dass diese durchaus nicht unwichtige Verordnung und Stellungnahme beraten wurden, ohne dass dieser Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung stand und damit die Öffentlichkeit nicht ordnungsgemäß hergestellt wurde. Ein Missstand, der schon reichlich bei der jüngsten Haushaltsberatung moniert wurde. Kritik und Selbstkritik – wie vom grünen Koalitionspartner – hatten aber offensichtlich keine positiven Konsequenzen.
Nun noch einmal zum Inhalt der Stellungnahme des Magistrats – einschließlich der Änderungen durch die Mehrheit in den Ausschüssen: Mit der vorliegenden Überarbeitung des RP-Entwurfes haben auch Landwirte erhebliche Probleme. Es wird eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung befürchtet.
In seinem Schreiben stellt der Ortsbauernverband Wiesbaden-Kloppenheim fest, ich zitiere: “Während im Regionalplan Südhessen der Existenzerhalt landwirtschaftlicher Betriebe ein erkennbar hohes Ziel ist, wird dieser Begriff im Entwurfstext für die Wiesbadener Verordnung nicht einmal erwähnt.“
Der Magistrat hat es offensichtlich nicht verstanden, diese Bedenken auszuräumen, obwohl §5 der LSVO feststellt, dass „die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne einer guten fachlichen Praxis und die ordnungsgemäße forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung“ keiner Genehmigung bedürfen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
als Stadtverordnete aus Mainz-Kostheim möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Formulierung des Stadtplanungsamtes auf Seite 2 von 32 der Anlage 6 lenken:
Ich zitiere „…dass das RPD den Text der LSVO daraufhin überprüft, dass auch besucherintensive Veranstaltungen bzw. umfangreiche Bau- und Gestaltungsmaßnahmen zur Optimierung der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung genehmigungsfähig bleiben.“
Um auszuschließen, dass damit für eine Bundesgartenschau auf der Maaraue eine Hintertür offen gehalten wird, haben wir, was diesen Kritikpunkt der LSVO angeht, den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Änderung.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Mechthilde Coigné
- Stellvertretende Fraktionsvorsitzende -

 

 

 

 

 



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