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Redebeitrag der Stadtverordneten Mechthilde Coigné zu TOP 4 "10-F-25-0027 Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos von Straßenzügen und Häuseransichten durch Google für den sog. Street-View-Dienst" der TO I

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.März 2010
(Es gilt das gesprochene Wort.)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,


wir halten es für wichtig, sich mit der Problematik von Darstellungen des öffentlichen Raumes im Netz, so wie Google ihn anstrebt, auch auf kommunalpolitischer Ebene auseinanderzusetzen. Voraussetzung ist das Einholen von Informationen und auch Stellungnahmen von Institutionen.
Was fordern Datenschützer zur Wahrung der Privatsphäre bei Darstellungen des öffentlichen Raumes im Netz ein?
Einige Streitfragen wie die Höhe der Kameras auf den Autos oder Widerspruchsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger haben sie in Ihrem Antrag genannt. In einem Rechtsgutachten, das von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegeben worden war, wird festgestellt, „Google Street View“ verstoße „zu großen Teilen gegen deutsches Recht“.


Meine sehr verehrten Damen und Herren,
für das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum haben wir Regeln. Zu den verschiedenen Formen der Digitalisierung, der Verknüpfung von Daten, Fotos, Landkarten etc. müssen diese Regeln im Wesentlichen noch erarbeitet werden – und das unter der Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit.
Die Linke Liste beantragt deshalb die Überweisung des Antrages in den zuständigen Ausschuss (für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration).
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Mechthilde Coigné
Stadtverordnete

 

 

 

 



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