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Anträge der Fraktion in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
im Jahr 2010 Januar bis Juni

Änderungsantrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zu (10-F-25-0073 - Rentenzahlungen für SGB-II-Bezieherinnen und Bezieher - Gemeinsamer Antrag der Stadtverordnetenfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) (STVV am 24.Juni 2010)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird um zwei Punkte wie folgt ergänzt:

3. Die Stadtverordnetensammlung spricht sich gegen die Streichung der rentenrechtlichen Absicherung für SGB-II-Bezieherinnen und Bezieher aus.

4. Der Magistrat wird aufgefordert sich - ggf. im Verbund mit dem Deutschen Städtetag - dafür einzusetzen, die Rentenversicherungs-
beiträge für SGB-II-Bezieherinnen und Bezieher zu erhöhen statt zu streichen.

Der Änderungsantrag als auch der Ursprungsantrag wurde zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache abgestimmt. Der Änderungsantrag der LiLi wurde bei Enthaltung der Reps abgelehnt.

Gestaltung Brückenkopf Kastel (STVV am 24.Juni 2010)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert für die Gestaltung des Brückenkopfes Kastel eine Ausführungsvorlage dem Ortsbeirat Mainz-Kastel, den zuständigen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass

- der im Ortsbeirat von der Verwaltung vorgestellte Entwurf von Zaeske und Huhle bislang keine Zustimmung erhalten hat, u.a. weil Fragen des Brandschutzes hinsichtlich der geplanten PVC-Überdachung von der Verwaltung nicht beantwortet wurden.

- es sich um eine öffentliche Baumaßnahme mit einem Volumen von über 500.000 Euro handelt, die ganz maßgeblichen Einfluss auf das Stadtbild von Mainz-Kastel hat sowie den
Stadteingang der hessischen Landeshauptstadt an markanter Stelle (Rheinbrücke zwischen den beiden Landeshauptstädten) darstellt.

- der Ortsbeirat Mainz-Kastel in seinem Beschluss vom 9. März 2010 beantragt hat, die Verlegung der zentralen Bushaltestelle vom Brückenkopf vor den Bahnhof zu prüfen (ähnlich der Lösung auf der Mainzer Seite des Brückenkopfes).

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Klärung des Genehmigungsverfahrens JN-Demonstration und Kundgebung in Wiesbaden am 08.05.2010 (STVV am 24.Juni 2010)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß § 50 Abs. 2 HGO wird ein Akteneinsichtsausschuss gebildet, der sich mit dem Verwaltungshandeln der Landeshauptstadt Wiesbaden im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren JN-Demonstration und Kundgebung in Wiesbaden am 08.05.2010 (Zeitraum: Anmeldung im Februar bis zum Abschluss der Veranstaltung) in Erbenheim befassen soll.

Insbesondere ist dabei zu prüfen:

1. Mit welcher Thematik, mit welchen Rednern und für welche Orte waren die Kundgebung und die Demonstration angemeldet worden?

2. Unter welchen Gesichtspunkten ist geprüft worden, ob die beantragten Veranstaltungen genehmigt werden, verboten werden oder mit Auflagen versehen werden sollen?

3. Wer war mit solchen Prüfungen beauftragt gewesen? Wurde das städtische Rechtsamt oder wurden Rechtsanwälte mit der Prüfung beauftragt? Welche Stellen/Behörden wurden wegen Auskünften zu der JN-Veranstaltung kontaktiert und welche Informationen wurden konkret eingeholt?

4. Ab wann war bekannt gewesen, dass als Hauptredner Udo Pastörs sprechen soll?

5. Wurde in Bezug auf ihn und die anderen Redner eine Prüfung vorgenommen, ob wegen zu erwartender Redebeiträge Verbote oder Auflagen in Frage kommen könnten?

6. Was waren die Verbotsgründe für den Innenstadtbereich - wurden diese als "gerichtsfest" oder "nicht gerichtsfest" angesehen und wenn ja, warum?

7. Wer hat wann und wie entschieden, dass der JN ein alternativer Demonstrationsbereich am Airfield und in Alt-Erbenheim angeboten werden soll? Ist dies mit dem Magistrat, dem Oberbürgermeister und ggf. dem Innenministerium abgeklärt und festgelegt worden?

8. In welchem Kooperationsgespräch und mit welchem Inhalt haben sich die Vertreter der JN zu dem angebotenen Bereich in Erbenheim und am Airfield geäußert? Wie ist dies schriftlich niedergelegt worden?

9. War infolge dessen sicher feststehend oder absehbar gewesen, dass die JN den Inhalt der Verfügung vom 25.3.2010 (Erbenheim anstelle der Innenstadt) akzeptieren würde?

10. Welche Auflagen wurden sonst noch am 25.3. verfügt?

11. Waren dem Magistrat (Ordnungsamt) vor dem Kooperationsgespräch im März und dem Bescheid vom 25. März 2010 Parlamentsanträge vom 17.3. (Linke Liste) und 24.3.2010 (CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP) bekannt gewesen? Hiernach ist unter Ziff. 5 am 25.3.2010 beschlossen worden: "Der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um den geplanten NPD-Aufmarsch zu unterbinden". Warum hat das Ordnungsamt diesen Beschluss nicht abgewartet, sondern bereits zuvor Vereinbarungen getroffen und Verfügungen erlassen?

12. Was ist nach der Verfügung und der Beschlussfassung des Parlaments vom 25.3.2010 bis zum 8.5.2010 veranlasst und geprüft worden, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, die ein Verbot oder Auflagen hätten begründen können? Sind insofern im Besonderen bereits publik gemachte Reden und das Strafverfahren gegen Udo Pastörs geprüft worden? Bekanntlich wurde er am 6.5.2010 wegen Volksverhetzung verurteilt. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13. Wie lassen sich die Vereinbarung des Ordnungsamtes und die Verfügung vom 25.3.2010 mit dem Parlamentsbeschluss vom 25.9.2008 vereinbaren: "Die Erinnerung an diese Verbrechen mahnt uns eindringlich, jede Form von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus engagiert zu bekämpfen und keinerlei Toleranz zu üben gegenüber jedweden Versuchen der NPD und anderer rechtsextremistischer und neonazistischer Gruppen ihre widerwärtige Propaganda zu verbreiten."?

14. Wer hat entschieden und warum geschah dies, dass über die Vereinbarung des Demonstrationsortes Erbenheim und die dementsprechende Verfügung vom 25.3.2010 weder das Rhein-Main-Bündnis noch die Öffentlichkeit bzw. Magistrat und Gemeindevertretung informiert worden sind und gar im Kooperationsprotokoll vom 14.4.2010 dem Bündnis gegenüber der unzutreffende Eindruck erweckt worden ist, als würde man ausschließlich vorhaben, die JN "in Richtung Airfield" zu bekommen?

15. Wie kam es, dass in Alt-Erbenheim eine Demonstrationsroute ausgearbeitet worden ist, die an "Stolpersteinen" entlangführt? Welche Begründung gab es hierfür, wer ist hierfür verantwortlich?

16. Durch wen und in welcher Weise ist sichergestellt worden, dass während der gesamten Veranstaltung der JN deren gesamtes Auftreten überprüft und bewertet wird in Bezug auf strafbare Handlungen, Verbotsgründe oder sonstige Auflagen? Was wurde insofern geprüft und warum wurde kein Anlass gesehen, in irgendeiner Weise einzuschreiten?

17. Trifft es zu, dass man sich wegen des Verbots des für den 8.5. beantragten Mahnganges und der Mahnwache maßgeblich auf Auskünfte der Polizei verlassen hat?

18. Hätte es themenmäßig nicht näher gelegen, Mahngang und Mahnwache (letztere für den ganzen 8.5. beantragt), in Bezug auf das Datum 8. Mai den Vorrang zu geben und deswegen den Aufzug der JN in Alt-Erbenheim nachträglich zu verbieten? Warum geschah dies nicht?

Als Akteneinsichtsausschuss wird der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration bestimmt.

Das Abstimmungsverhalten zu diesem Antrag ist wie folgt:
der LiLi-Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition und den Reps bei Enthaltung der BLW und der SPD abgelehnt
(Hinweis: Die Koalitionsfraktionen haben gestern einen eigenen Antrag "Akteneinsicht" eingebracht, der nach der Ablehnung des LiLi-Antrages dann einstimmig angenommen wurde. (In diesem Antrag soll der Revisionsausschuss als Akteneinsichtsausschuss gebildet werden.)

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Finanzkrise der Kommunen – Kommunale Handlungsfähigkeit sichern! (STVV am 06.Mai 2010)

Vorbemerkung:
Der Deutsche Städtetag warnt vor den Folgen der steigenden kommunalen Verschuldung. Dieses Problem berge eine gewaltige Sprengkraft, sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU).

Die vom Hessischen Landtag geplante Absenkung der Leistungen an die Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich um 400 Mio. Euro würde erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Dienstleistungen bedeuten.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt Gespräche mit der hessischen Landesregierung aufzunehmen um sicherzustellen,
dass der Landtag sich weiterhin zur kommunalen Selbstverwaltung und der Bedeutung öffentlicher Dienstleistungen für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bekennt und deshalb eine ausreichende, solide kommunale Finanzausstattung sicherstellt.

Die Landesregierung soll die im Finanzplan vorgesehene Absenkung der Leistungen an die Kommunen im kommunalen Finanzausgleich um 400 Mio. Euro zurücknehmen.

Der Anteil des Landes Hessen an der Gewerbesteuerumlage soll als allgemeine Finanzzuweisungen vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Die Landesregierung soll Vorschläge zu einer dauerhaften Verbesserung der Einnahmesituation, einem Entschuldungsfonds und einem Zinsmoratorium für die Kommunen unterbreiten.

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Die Fraktion Linke Liste hat zum TOP "Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Stadt Wiesbaden" - Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden" in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2010 den folgenden Änderungsantrag eingebracht:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Sitzungsvorlage wird wie folgt geändert:
Die Seite 2 von 32 der Anlage 6 fällt ersatzlos weg.

Der Änderungsantrag wurde von allen Fraktionen gegen LiLi abgelehnt.

Sitzungsvorlage (Seite 2/Anlage 6) Pdf-Format Redebeitrag zum Antrag

 

Resolution: Neonaziaufmarsch am 8. Mai 2010 verhindern! - (STVV am 25.März 2010)

Vorbemerkung (aus dem Aufruf "Nazi-Aufmarsch am 08. Mai in Wiesbaden verhindern!"): Am 65. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus wollen Neonazis der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" gegen „Folterknechte und Kriegspolitik der USA“ demonstrieren.

In Wiesbaden standen die Neonazis zuletzt im Jahr 2008 mit Megafon und NPD-Fahne auf einer Verkehrsinsel in Mainz-Kastel. Umringt von Polizei und einer Überzahl von Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten boten sie ein jämmerliches Bild. Ein Jahr später wollten sie am 1. Mai in Mainz marschieren und scheiterten an der beeindruckenden Zahl demokratischer und antifaschistischer Menschen, die sich ihnen in den Weg stellten.
Auch danach gab es ermutigende Ereignisse, bei denen Menschen sich in ihrem Demokratieverständnis nicht auf Gerichte und andere Institutionen verlassen wollten, sondern selbst aktiv wurden: Im hessischen Friedberg und zuletzt in Dresden stellten sich die Menschen so zahlreich auf die Straßen, sagten so laut „Nein“ zu den Nazis und blieben so lange stehen, bis die geplanten Nazi-Aufmärsche abgeblasen werden mussten.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Jahrestage des 9. November 1938 und des 27. Januars 1945 sind für die Landeshauptstadt Wiesbaden alljährlich Anlass zu erinnern an die Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung auch hier in Wiesbaden und die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen durch die NS-Gewaltherrschaft.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. September 2008 erklärt:
Die Erinnerung an diese Verbrechen mahnt uns eindringlich, jede Form von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus engagiert zu bekämpfen und keinerlei Toleranz zu üben gegenüber jedweden Versuchen der NPD und anderer rechtsextremistischer und neonazistischer Gruppen ihre widerwärtige Propaganda zu verbreiten.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden ruft deshalb die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den Neonaziaufmarsch am 8. Mai 2010 in unserer Stadt zu verhindern. Die Aktionen der Bürgerinnen und Bürger gegen Neonaziaufmärsche in Mainz, Friedberg und in Dresden sind für uns ermutigende Vorbilder.

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Keine Haushaltskürzungen und kein Personalabbau bei Schulen und Kindertagesstätten! (STVV am 11.Februar 2010)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

An den für die Bereiche Schulen und Kindertagesstätten für die Haushaltsjahre 2010/2011 im Haushaltsplan eingestellten Mitteln werden keine Kürzungen vorgenommen.
Bereits erfolgte Kürzungen bzw. Ankündigungen von Kürzungen werden unverzüglich zurückgenommen.
Bei den im Stellenplan vorgesehenen Personalstellen in den Bereichen Schulen und Kindertagesstätten erfolgen keine Kürzungen oder Wiederbesetzungssperren. Ausfallendes Personal wird unverzüglich durch regulär Beschäftigte ausgeglichen (z.B. durch Springer/innen).
Bewährte so genannte "freiwillige Leistungen" in den Bereichen Schulen und Kindertagesstätten werden – ohne Kürzung der Finanzmittel – weitergeführt.

AKW Biblis A und B müssen vom Netz - (STVV am 11. Februar 2010)

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden betrachtet die Wiederinbetriebnahme des AKW Biblis B, einen der ältesten und störanfälligsten Atommeiler der Republik, sowie die geplante weitere Inbetriebnahme von AKW Biblis A als Provokation und begrüßt Erklärungen verschiedener Parteien und Gremien auf Landes - und Bundesebene am so genannten Atomkonsens festzuhalten.

Die Stadtverordnetenversammlung sieht im weiteren Betrieb des AKW Biblis eine zunehmende Gefahr für die Bevölkerung der Landeshauptstadt Wiesbaden und fordert das AKW Biblis endgültig abzuschalten.

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Anträge der Fraktion in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung >> im Jahr 2009 Juli bis Dezember

Anträge der Fraktion in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung >> im Jahr 2009 Januar bis Juni

Anträge der Fraktion in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung >> im Jahr 2008 Juli bis Dezember


Anträge der Fraktion in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung >> im Jahr 2008 Januar bis Juni

Anträge der Fraktion in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung >> im Jahr 2007

Anträge der Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung von April 2001 bis Dezember 2006 im >> Archiv

 



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