|
Haben Personal- und Betriebsräte in Wiesbaden nichts zu melden? Wiesbaden den 27. April 2007 Im Sozialausschuss am 25. April 2007 hat die Linke Liste einen Berichtsantrag gestellt, in dem sie die Mitbestimmungsrechte von Personal- und Betriebsräten bei der Einstellung von ALG-II-Empfängern einfordert, die zu zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten gegen eine Mehraufwandsentschädigung herangezogen werden. Nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes sind die Interessen der regulär beschäftigten Mitarbeiter/innen zu schützen, etwa vor Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer/innen. Die Kommunen müssen eine Vorbildfunktion ausüben. Die lapidare Antwort von Sozialdezernent Hessenauer: „Wenn das so ist, werden wir das auch so machen.“ Bedurfte es demnach erst eines Urteils, um die Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretungen zu garantieren? Wie wurde in der Vergangenheit verfahren? Genau dies wollte die Linke Liste mit ihrem Antrag geklärt wissen. Dass die Koalitionsmehrheit von CDU, FDP und Grünen ihn ablehnte (die SPD unterstützte unser Ansinnen), zeigt auf, dass die Rechte der Arbeitnehmer/innen in Wiesbaden nicht in vollem Umfang unterstützt werden. In der Industrie werden Arbeitnehmerrechte fortschreitend reduziert; Kommunen – also für uns die Landeshauptstadt Wiesbaden - sollten sich nach Meinung der Linken Liste an ihre Sozialverpflichtung halten und die Mitbestimmungsrechte ihrer Beschäftigten nicht abbauen, sondern erhalten und erweitern. Jürgen Becker, Stadtverordneter und sozialpolitischer Sprecher
>> zurück zur Übersicht "Pressemitteilungen"
|