Linke Liste kritisiert routinemäßige Hausbesuche durch das Amt für soziale Arbeit
Die Linke Liste kritisiert aufs Schärfste, dass in Wiesbaden nach Antragstellung auf Bezug von Arbeitslosengeld II weiterhin durch städtische Mitarbeiter/innen routinemäßig Hausbesuche durchgeführt werden.
Dies geschieht unter Missachtung des Landessozialgerichtsurteils vom 30.01.2006, nach dem solche Hausbesuche ohne konkreten Hintergrund im jeweiligen Einzelfall unzulässig sind.
Diese Praxis ist ein klarer Verstoß gegen §13 des Grundgesetzes, die Unverletzlichkeit der Wohnung, und stellt alle Betroffenen unter Generalverdacht.
Die Fraktion Linke Liste erwartet, dass der Magistrat bzw. das Sozialdezernat der Landeshauptstadt Wiesbaden diese rechtswidrige Praxis umgehend einstellen.
Hartmut
Bohrer, Fraktionsvorsitzender
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