Erfolg für Schwangere: Stadt Wiesbaden muss Hartz-IV-Zahlungen leisten!

 

Erst nach mühseligen juristischen Aktivitäten - unterstützt vom Verein Soziale Hilfe e.V. - erreichte eine schwangere Studentin, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden ihr die Regelleistungen und die Miete zahlen muss, konkret per Gerichtsbeschluss (!) für die Monate April (693 €) und Mai (898 €).

 

Dieser besonders schwer wiegende Einzelfall – die Geburt steht Anfang Juni bevor – macht deutlich, dass bei der Optionsstadt Wiesbaden bezüglich des Umgangs mit Leistungsberechtigten und deren Ansprüchen vieles im Argen liegt. Die Fraktion Linke Liste sieht sich in ihrem anhaltenden und beharrlichen Nachfragen bestärkt, beispielsweise was die Handhabung des so genannten  "Wiesbadener Handbuchs" – zuletzt beantragte sie im Februar 2007 im Stadtparlament die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses, aber auch, was den Einsatz von Leistungsberechtigten in "1-Euro-Jobs“ betrifft. An zahlreichen Beispielen (Grünflächenamt, Schloss Freudenberg, Veranstaltungen und Arbeiten im Bereich der Ortsbezirke, Schulhausmeister, handwerkliche Leistungen im Rathaus) wies die Linke Liste darauf hin, dass in Wiesbaden ALG-II-Berechtigte in Beschäftigungen eingewiesen wurden und werden, die keinesfalls ihre Chance erhöhen, einen regulären Arbeitsplatz zu erhalten, sondern auch und gerade im Bereich der Kommune zum Abbau regulärer Beschäftigungen führen.

 

Die Linke Liste ist die einzige Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung, die sich grundsätzlich gegen die Hartz-IV-Gesetzgebung ausgesprochen hat: Sie wird auch nicht nachlassen, konkrete Missstände und Versäumnisse anzuprangern und auf Rechtsverstöße hinzuweisen.

 

Aus diesem Grund unterstützt die Fraktion Linke Liste auch die Einsetzung eines externen Revisors - und zwar mit der gleichen Zielsetzung wie der Verein "Soziale Hilfe e.V.": vorhandene Mängel beim Umgang mit Leistungsberechtigten aufzudecken und Vorschläge zur Beseitigung dieser Mängel zu machen.

 

Jürgen Becker, sozialpolitischer Sprecher

 

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