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08.06.2004: Den sozial Schwachen in Wiesbaden die Solidarität aufgekündigt! In der Stadtverordnetenversammlung am 3. Juni 2004 lehnten CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und REP die Beratung eines Antrages der Linken Liste Wiesbaden ab, in dem die Stadtverordnetenversammlung Bund und Land auffordert, die Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Medikamenten für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zurückzunehmen; sofern das nicht geschehe, sei der Regelsatz für Sozialhilfeberechtigte angemessen zu erhöhen. Um die von der “Gesundheitsreform” betroffenen Hilfeberechtigten kurzfristig zu entlasten, forderte die LiLi, dass rückwirkend ab Jahresanfang die Stadt Wiesbaden diese Kosten übernimmt. Das Ausmaß der möglichen zusätzlichen Belastung für sozialhilfeberechtigte Bürgerinnen und Bürger wird deutlich, wenn man Folgendes weiß: - Der monatliche Regelsatz für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt seit 1.07.03 - vor der Gesundheitsreform festgelegt - 297 € in Hessen. - Das Sozialamt erstattet die Ausgaben für Praxisgebühren und Zuzahlungen erst, wenn die Belastungsgrenze 2 % des jährlichen Sozialhilfesatzes überschreitet, derzeit 71 Euro. Bis dahin müssen sie zahlen, auch wenn hohe Zuzahlungen kurzfristig anfallen. Wir verstehen es als einen Akt der Fairness gegenüber diesen Menschen, die ihnen neu und unverschuldet entstandenen zusätzlichen Kosten zu ersetzen.
Zurück zur Stadtverordnetenversammlung: Gegen die Stimme der LiLi wurde der Antrag als angeblich “durch Aussprache erledigt” von der Tagesordnung abgesetzt. Die “Aussprache” bestand aus der Begründung des Antrages durch den LiLi-Stadtverordneten Hartmut Bohrer sowie aus unverantwortlichen und unzulänglichen Ausführungen des Sozialdezernenten Hessenauer (SPD). 1. Herr Hessenauer vermittelte den Eindruck, mit den ab 1.07.2004 gültigen Regelsätzen sei das Problem erledigt. Dieser beträgt seitdem 345 € pro Monat, aber mit diesem erhöhten Satz müssen auch weit mehr Ausgaben (laufende und einmalige) als bisher beglichen werden. Die Forderung nach einem an die zusätzlichen Kosten angepassten Regelsatz ist also sehr wohl berechtigt. 2. Herr Hessenauer weiter: Die Stadt könne sich die rückwirkende Übernahme der Praxisgebühren und Zuzahlungen nicht leisten. Konkrete Aussagen über die Kosten, die die Stadt vorerst zu übernehmen hätte, machte er jedoch nicht. Sieht so die wirksame Interessenvertretung sozial Schwacher durch den Sozialdezernenten der Stadt Wiesbaden aus? Auf der Basis dieser unverantwortlichen und unzulänglichen Aussagen entschieden die Stadtverordneten von CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und REP sich für die Zurückweisung des Antrages. Sie kündigten damit einem nicht kleinen Teil von Bürgerinnen und Bürgern in Wiesbaden die Solidarität auf. Es waren mehrheitlich die gleichen Stadtverordneten (CDU, FDP, SPD), die zwei Stunden vorher mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2004/2005 großen Unternehmen und Immobilienbesitzern Steuergeschenke in Millionenhöhe gemacht hatten.
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