25.07.01: Linke Liste zum Grenzcamp 2001

Vom  27. Juli bis zum 5. August 2001 findet in Frankfurt am Main das 4. Antirassistische Grenzcamp unter dem Motto „kein mensch ist illegal“ statt. 

Die Linke Liste Wiesbaden begrüßt diese Veranstaltung und sieht in den geplanten Aktionen und Diskussionen einen wichtigen Beitrag von linker Seite zur öffentlichen Debatte um Einwanderung, Flüchtlingspolitik und Menschenrechte. 

Wie die Veranstalter des Grenzcamps 2001, so wendet sich auch die Linke Liste gegen die Spaltung unserer Gesellschaft in Deutsche und Nicht-Deutsche.

Die Linke Liste fordert die Abschaffung aller Sondergesetze, die sich gegen Nicht-Deutsche richten. Flüchtlinge müssen freien Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt erhalten und dürfen in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.

Wir sind gegen die Residenzpflicht, die Flüchtlingen im Asylverfahren untersagt, einen behördlich zugewiesenen Bereich zu verlassen.

Das Einsortieren von Flüchtlingen in bestimmte Gruppen (Asylbewerber, Bürgerkriegs-flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge Duldungsflüchtlinge und sogenannte „Illegale“) und ein unübersichtliches System von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Ermessenspielräumen kann die Tatsache nicht verdecken, dass auf diese Weise Menschen in ihren Grundrechten beschnitten werden.

Die Linke Liste Wiesbaden hofft, dass bei der überregionalen Abschlussdemonstration am Samstag, 4. August 2001 viele Bürgerinnen und Bürger teilnehmen und lautstark die sofortige Auflösung des Internierungslagers im Frankfurter Flughafen fordern. Über Wochen und Mo-nate werden dort Menschen eingesperrt, nur weil sie keine gültigen Papiere für die Einreise haben. Wir erinnern: am 6. Mai 2000 hat sich die Algerierin Naimah Hadjar am 238.Tag ihrer Abschiebehaft aus Angst vor der Abschiebung in diesem Gefängnis das Leben genommen. 

Veranstaltungen wie das Grenzcamp 2001 tragen dazu bei, diejenigen Stimmen nicht ver­stummen zu lassen, die in der aktuellen Flüchtlingspolitik einen Verstoß gegen das Gleich­heitsgebot und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sehen. In Artikel 3 steht:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 

Mögen auch noch so viele formal-juristischen Argumentationsketten geschmiedet werden um die aktuelle Flüchtlingspolitik als verfassungskonform und rechtmäßig abzusegnen, das Ge­wissen vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger spricht eine andere, eine deutliche Sprache: „Hier werden Menschen zu Unrecht eingesperrt! Hier werden Menschen verschleppt! Hier wird gegen Menschenrechte verstoßen!“

 

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