30.04.02: Fraktion Linke Liste fordert vom Magistrat, sofort Rückkehr der Familie Mogos nach Wiesbaden zu ermöglichen    

 

Zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. April hat die Fraktion Linke Liste einen Antrag gestellt, mit dem der Wiesbadener Magistrat aufgefordert werden soll, alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, umgehend die Rückkehr der Familie Mogos nach Wiesbaden zu ermöglichen.

 

Presseberichten zu Folge wurde Familie Mogos auf Veranlassung der Wiesbadener Ausländerbehörde am 7. März 2002, nachts gegen 4.30 h, durch ein Polizeiaufgebot in ihrer Wohnung aufgesucht, in Handschellen und unter Androhung des Gebrauchs von Schusswaffen getrennt abgeführt und am selben Tag über die Flughäfen München und Frankfurt/Main in die Transitzone des Flughafens Bukarest abgeschoben, in der sie sich - nunmehr seit mehreren Wochen - aufhält, ohne diesen verlassen zu dürfen.

 

Die Angaben der Betroffenen und von Zeugen über das Vorgehen der Polizei wurden städtischerseits bestritten. Ein Antrag zur Aufklärung der näheren Umstände der Abschiebung wurde im Ausschuss für „Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration“ mit Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Familie Mogos lebt seit 1990 in Deutschland. Es handelt sich um eine aus Rumänien stammende und dort verfolgte Roma-Familie (Mutter, Vater und 5 Kinder), die im Jahre 1993 legal aus der rumänischen Staatsangehörigkeit entlassen wurde. Während die beiden ältesten Kinder mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet und von der aktuellen Abschiebung nicht unmittelbar betroffen sind, wurden die Eheleute mit ihren drei jüngeren Kindern abgeschoben. Das jüngste Kind, die 15-jährige Tochter Dorina, besuchte bis zur Abschiebung die 8. Klasse der Wilhelm-Leuschner-Schule in Mainz-Kostheim. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler haben sich in den letzten Wochen aktiv eingesetzt für die Rückkehr der Familie an ihren bisherigen Wohnort Mainz-Kastel. U.a. wurde Kontakt mit dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages aufgenommen, dessen Vorsitzende eine erneute Prüfung in Aussicht stellte.

 

Familie Mogos befindet sich seit Wochen in einer Zwangslage. Die rumänischen Behörden erlauben der Familie die Einreise nach Rumänien nur, wenn von der Familie ein Antrag auf Erhalt der rumänischen Staatsangehörigkeit gestellt wird, was die Familie aus verständlichen Gründen ablehnt. Nach bilateralen Abkommen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1992 und 1999 hat sich Rumänien zur „Rücknahme“ von rumänischen Staatsangehörigen und Personen, die nach dem 1. Febr. 1999 aus der rumänischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden, verpflichtet. Zu diesem Personenkreis zählt Familie Mogos allerdings nicht. Wie bereits dargestellt, lebt sie seit 1990 in Deutschland und wurde auf eigenen Antrag 1993 legal aus der rumänischen Staatsangehörigkeit entlassen.

 

Nach Auskunft der sie seit Jahren vertretenen Rechtsanwältin wurde ein aussichtsreicher Antrag auf Asyl seitens der Familie Mogos zurückgenommen im Vertrauen auf eine mündliche Zusage der Wiesbadener Ausländerbehörde, der Familie auf anderem Wege einen dauerhaften legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Diese Zusage wurde nicht eingehalten. Auch wurde im Schreiben der Ausländerbehörde Wiesbaden die Abschiebung der beiden ältesten Kinder angekündigt, obwohl diese mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind und der Ausländerbehörde Anträge „auf Familienzusammenführung“ bereits vorlagen.

 

Aufgrund der seit Wochen andauernden menschenunwürdigen Situation für die Famile ist nun schnelles Handeln geboten. Herr Mogos ist an Diabetes erkrankt und benötigt regelmäßige medikamentöse und ärztliche Versorgung. Auch Frau Mogos ist ebenfalls dringend auf medikamentöse und ärztliche Versorgung angewiesen. Diese wird ihnen gegenwärtig ebenso verweigert wie die Möglichkeit, den Transitbereich des Flughafens Bukarest zu verlassen, um sich mit Nahrungsmitteln oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen, solange sie nicht bereit sind – gegen ihren erklärten Willen – die rumänische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Nur unter großen Schwierigkeiten ist es für Mitarbeiter der Diakonischen Flüchtlingshilfe und Privatpersonen möglich, der Familie Medikamente und Lebensmittel zukommen zu lassen.

 

Die Fraktion Linke Liste ist sich sicher, dass es für die deutschen Behörden formalrechtlich sehr wohl möglich ist, die gegenwärtige Zwangslage der Familie zu beenden, und das dies dringend geboten ist, um für die Familie die grundgesetzlich verankerten Menschenrechte und Menschenwürde zu wahren. Auch im Falle der Wiesbadener Schülerin Marija Brisevac hies es zunächst, dass alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft seien und die Verwaltung gezwungen sei, so und nicht anders zu handeln. 

 

Dem bisweilen behaupteten Image der Landeshauptstadt Wiesbaden als „weltoffener“ Stadt widerspricht es zu dem, wenn die Stadt immer wieder durch kritikwürdige Abschiebungen in die Schlagzeilen der (auch überregionalen) Presse gerät bzw. überregional ausgestrahlte Fernsehsendungen (seien es Dokumentationen oder Kabarett-Programme) solche Vorfälle zum Thema machen.       

 

13.04.02: Mobilfunk - Gefahr für die Gesundheit?

 

42 an der Fragestellung interessierte BürgerInnen trafen sich am Donnerstag, dem 11.04.02, in der alten Gewerbeschule in der Wellritzstraße zu einer Informationsveranstaltung. Eingeladen hatten die Fraktion Linke Liste Wiesbaden und die Selbsthilfegruppe für Chemikaliengeschädigte Wiesbaden/Rheingau-Taunus. Sowohl der Stadtverordnete Hartmut Bohrer von der LiLi als auch der Sprecher der Initiative Dr. Hill betonten das Ziel der Veranstaltung: die BürgerInnen unabhängig über mögliche Gesundheitsschädigungen durch Mobilfunkanlagen zu informieren. Die auf Informationsveranstaltungen im Rathaus demonstrierte Verharmlosung der Auswirkungen dieser Technik durch Mobilfunkbetreiber und die städtische Gesundheitsverwaltung sowie eine städtische Wohnungsgesellschaft wurde scharf kritisiert.

 

Die Veranstalter hatten mit Dr. von Klitzing, Medizinphysiker vom Internationalen Institut für Biophysik in Neuss, einen kompetenten Referenten gewonnen. Nach einer Kurzeinführung in die Wirkungsweise elek-trischer und magnetischer Felder kam der Referent sehr schnell auf die Bewertung der gesundheitlichen Risiken zu sprechen, die durch die Ausweitung der Mobilfunksendeanlagen mit UMTS-Standard entstehen. Der Mensch wird in den bisherigen Untersuchungen meist nur als „mechanisches System“ betrachtet. Mit den bisher vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerten der Senderstärke soll vermieden werden, dass die durch die Sendeanlagen entstehenden elektromagnetischen Wellen keine (gesundheitsschädlichen) Temperaturerhöhungen in den Körperzellen zur Folge haben.

 

Eigene wissenschaftliche Untersuchungen und die anderer Institutionen haben aber ergeben, dass die gesundheitsschädliche Wirkung der modernen Mobilfunksendetechnik offensichtlich von der Taktung und „hohen Verdichtung“ (Pulsung) der elek-tromagnetischen Wellen, die beim Senden entstehen, herrühren, sowie von der Dauer, der der Mensch diesen Wellen ausgesetzt ist. So konnte in den Untersuchungen nachgewiesen werden, dass bereits bei Belastungen (z. B. durch Wohnen im Strahlungskegel einer Sendeanlage), die um den Faktor 1 zu 100.000 niedriger waren als die gegenwärtigen Grenzwerte für solche Anlagen, Auswirkungen auf die Gehirnströme von Menschen nachzuweisen sind. Da der Mensch ein biologisches System ist, welches in unterschiedlicher Intensität auf von außen kommende Einwirkungen reagiert, sind die Reaktionen unterschiedlich. Generell kommt es zu einer Senkung der Sauerstoffversorgung im Körper des Menschen aufgrund weniger vollentwickelter roter Blutkörperchen. Das Ergebnis können Kopfschmerz, Schlafstörungen, Schwächung des Immunsystems usw. sein. Die größten gesundheitsschädlichen Wirkungen gibt es bei Kindern bis zum Abschluss der pubertären Entwicklung und bei älteren sowie bereits anderweitig geschädigten Menschen.

 

Nach Erläuterung weiterer nachgewiesener negativer Wirkungen auf den menschlichen Organismus forderte Dr. von Klitzing abschließend, dass es der Respekt vor der menschlichen Gesundheit verlangt, vor der flächendeckenden Markteinführung solcher Technik die komplexe Wirkungsweise auf den Menschen ausreichend durch unabhängige wissenschaftliche Institutionen zu untersuchen. Dies ist bisher nicht geschehen.

 

In den sich anschließenden Fragen und Meinungsäußerungen ging es um die unterschiedliche Wirkung von Handys und Sendeanlagen auf den Menschen, um die Möglichkeiten der Abschirmung vor der Strahlung sowie um technische Alternativen (z.B. ohne gleichmäßige Taktung und hohe Intensität der Pulse). Natürlich stand immer wieder die Frage im Raum, was kann der Einzelne unternehmen um in den besonders sensiblen Bereichen (Kinder- und Senioreneinrichtungen, Schulen, Wohngebiete) die Belastung so gering wie möglich zu halten. Eine der Antworten war, vor Ort zum Beispiel in den Fragestunden der Ortsbeiräte die Veröffentlichung der Standorte für Sendeanlagen einzufordern. Die Mobilfunkbetreiber haben den kommunalen Spitzenverbänden zugesagt über die Standorte die Öffentlichkeit zu informieren. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Protest gegen Anlagen in der Nähe sensibler Bereiche organisiert werden. Zu den juristischen und politischen Möglichkeiten einer Unterbindung des Baus von Sendeanlagen in diesen Bereichen will die Linke Liste eine weitere Informationsveranstaltung organisieren. Kontakte mit interessierten BürgerInnen können über das Fraktionsbüro der LiLi jederzeit geknüpft werden. Am Ende wurde auf eine ganztägige Veranstaltung am 20. April in Mainz im Erbacher Hof hingewiesen, auf der Dr. von Klitzing gemeinsam mit anderen ExpertInnen zum Thema informieren und diskutieren wird.

 

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