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14.06.2005: Grundsätze für Eingliederungsvereinbarungen nach SGB II für Wiesbaden
Um bei den Eingliederungsvereinbarungen für Alg-II-Berechtigte klare und überprüfbare Regelungen zu gewährleisten, schlägt die Linke Liste Wiesbaden entsprechende Grundsätze vor, die sie als Antrag in die Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2005 einbringen wird.
Grundlegendes Ziel ist dabei die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei der Erstellung des individuellen Integrationsplanes sind Vorschläge und Vorstellungen sowie Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Alg II-Berechtigten zu berücksichtigen. Bestandteile von Integrationsplänen müssen auch die Förderung der beruflichen und schulischen Weiterbildung, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen, der Einsatz von Eingliederungszuschüssen zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sein. Bei Alg II-Berechtigten unter 25 Jahren hat die Vermittlung in eine Berufsausbildung, in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder eine schulische Weiterbildung Vorrang vor allen anderen Maßnahmen!
Zweck von Arbeitsgelegenheiten (so genannten ”1-€-Jobs”) muss immer die Integration von Alg-II-Berechtigten in den regulären Arbeitsmarkt und nicht die Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe bzw. die Kompensation von Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand, von Wohlfahrtsverbänden etc. sein.
Alg II-Berechtigten muss eine Bedenkzeit von 14 Tagen vor der Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung zugestanden werden.
Kommt aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen über die inhaltliche Ausgestaltung kein Konsens zustande, sollen die Differenzen in einem Mediationsverfahren bei einer einzurichtenden Schiedsstelle geklärt werden.
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