09.03.2005: Fraktion Linke Liste Wiesbaden - EU-Richtlinie zu Dienstleistungen ist schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Kommunen
Die vorgesehene EU-Richtlinie zu Dienstleistungen unterwirft wesentliche Leistungen der traditionell von Kommunen erbrachten Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge (z. B. Wasser-, Abwasser-, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer massiven Liberalisierung und greift tief in die Rechte der Mitgliedstaaten und insbesondere der Kommunen ein, diese Angelegenheiten und Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln.
Die Linke Liste schlägt darum vor, dass die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden die Europäische Kommission auffordert, diesen Richtlinienvorschlag umgehend zurückzuziehen. Darüber hinaus fordert sie die Bundesregierung und den Bundesrat, die Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, diesen Richtlinienvorschlag abzulehnen. Nach Angaben der Europäischen Kommission würde die geplante Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt etwa 50 Prozent der Wirtschaftstätigkeit in der Europäischen Union betreffen. Die Kommission will ihren Entwurf verkaufen als ”Abbau der bürokratischen Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit Europas”. Dagegen ist festzuhalten: Die Schaffung eines einheitlichen EU-Binnenmarkts für Dienstleistungen setzt EU-weit einheitliche Wettbewerbsbedingungen voraus. Entsprechend dem Vertrag von Nizza ist die EU gefordert, die Wettbewerbs-Bedingungen an den Kriterien Qualität und Sicherheit, Verbraucher-, Gesundheits-, und Umweltschutz und an einem hohen Niveau des sozialen Schutzes und der Gleichstellung von Frauen und Männern zu orientieren. Diese Anforderung erfüllt der Entwurf nicht.
Der Entwurf sieht die Verankerung des Herkunftslandsprinzips vor. Ergebnis wäre ein radikaler Unterbietungs- und Dumpingwettlauf. Auf der Strecke blieben vor allem kleine und mittlere Firmen und ihre Beschäftigten. In jedem einzelnen Mitgliedsstaat würden künftig bis zu 25 verschiedene Unternehmens-, Sozial- und Tarifrechtsysteme etc. neben- und miteinander konkurrieren. Im ”Vorteil” wären die Dienstleister aus den Mitgliedsstaaten mit den niedrigsten Standards bei der Kontrolle der Unternehmertätigkeit, bei Qualifikations-anforderungen, Qualität und Qualitätskontrolle, bei Sozial- und Beschäftigungsbedingungen sowie im Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Verwirklichung des Kommissions-Entwurfs hätte nicht nur nach Auffassung der Linken Liste auch in Wiesbaden im Dienstleistungs-bereich wie für dessen Beschäftigte verheerende Konsequenzen. Bürgerinnen und Bürger hätten die Folgen einer solchen Liberalisierung zugunsten der mächtigsten Wirtschaftsunternehmen zu tragen.
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