27.06.02: Bewohnerparken: Luxus für die Wiesbadener/innen, wie Stadtrat Prof. Dr. Pös ihn sieht
Da gibt es seit dem 1. Januar 2002 eine Verordnung, die das Bewohnerparken (früher Anwohnerparken) regelt. Diese Verordnung soll den BewohnerInnen von Stadtgebieten, in denen es nur eine sehr begrenzte Zahl von Parkplätzen gibt, das Finden eines Parkplatzes in Wohnungsnähe erleichtern – nicht garantieren. Und weil dieses Land und seine gegenwärtige Regierung unternehmerfreundlich sind, darf die Bewohnerparkfläche von 9 bis 18 Uhr nur maximal 50 Prozent der Gesamtparkfläche betragen, zu anderen Tages- und Nachtstunden 75 Prozent. Ein bewohnerparkplatzsuchender Bürger wandte sich, weil von der Verwaltung mit Allgemeinplätzen abgespeist, an die Linke Liste Wiesbaden mit der Frage, wann und wo denn nun in Wiesbaden mit entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkplätzen zu rechnen sei. In
der Fragestunde des Stadtparlaments antwortete der zuständige Stadtrat Prof.
Dr. Pös (FDP) auf Anfrage des LiLi-Stadtverordneten Hartmut Bohrer: Frühestens
im Sommer 2003, anderthalb Jahre nach Inkraftsetzung der Verordnung, wird es
erste Bewohnerparkgebiete in Wiesbaden geben.
Auf Nachfrage, wieso denn Flensburg, Köln, München und sogar Frankfurt/Main solche Gebiete bereits ausweisen, antwortete der Stadtrat sinngemäß: Wir leisten uns den Luxus, die neuen Regelungen mit allen Betroffenen umfassend zu diskutieren und dann zu handeln. Da hat die Linke Liste Wiesbaden ihre Zweifel. Im Wiesbadener Tagblatt vom 22. Juni 2002 erklärte die FDP, für sie gebe es eigentlich keinen Handlungsbedarf in Sachen Bewohnerparken. Eine befriedigende Regelung für alle Bewohner, Handwerker, Händler, Dienstleister, Kunden, Besucher werde es ohnehin nicht geben. Eine für alle befriedigende Regelung will die Verordnung vom 1. Januar 2002 auch nicht: Es geht um die Berücksichtigung der Bewohner/innen und ihrer berechtigten Interessen. Aber wenn IHK und Handwerkskammer nur laut genug jammern, was interessieren da die anderen Bürgerinnen und Bürger.
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