Presserklärung zum Artikel in der Frankfurter Rundschau (Lokalteil Wiesbaden) vom 16.05.2006: Hartz IV – Betroffene klagt gegen Amt.

 

Wiesbaden, den 17. Mai 2006

Das Sozialamt “eine unendliche Geschichte“.

Seit langer Zeit ist bekannt, wie mit ALG II-Empfängern im Sozialamt umgegangen wird. Es hat lange gedauert, bis Betroffene sich öffentlich über die Missstände äußern. Drohungen, Einschüchterungen im Kasernenton und falsche Informationen, sind nur die “Spitze des Eisberges“. Was muss noch passieren, bis der Sozialdezernent etwas unternimmt um dies zu ändern?

 

Im Grundgesetz steht: die Würde des Menschen ist unantastbar. In Wiesbaden jedenfalls, so hat man den Eindruck, wird kräftig nach getreten.

 

Viele Anfragen unserer Fraktion, Linke Liste, wurden unzureichend oder ausweichend beantwortet. Herr Dezernent Hessenauer ist ein Künstler vieler Worte, ohne konkret zu werden. Ein “Weiter so“, wie in Vergangenheit, darf es im Interesse der Betroffenen nicht mehr geben.

 

Stadtverordneter der Linken Liste
Jürgen Becker

 

 

Aus der Frankfurter Rundschau vom 16.05.2006:

Hartz-IV-Betroffene klagt gegen Amt

65-Jährige berichtet über Einschüchterungen und Rechtsbrüche in Sozialbehörde /Dezernent: Überlastete Mitarbeiter

 

Im Wiesbadener Sozialamt werden Hartz-IV-Antragsteller wie Bittsteller behandelt. Das sagt eine Betroffene. Sie berichtet von Schikanen, Einschüchterungen und Rechtsbrüchen.

Wiesbaden · „Abgesehen vom Kindergeld für meine Tochter habe ich nie staatliche Hilfe beansprucht“, sagt Jette Rudnick (Name geändert). Doch dann machte ein komplizierter Armbruch die selbstständige Journalistin, Ernährungsberaterin und Kleinverlegerin für einen Gastronomieführer arbeitsunfähig.

Als nach einem Jahr ihre Reserven aufgebraucht waren und der Eswe-Energieversorger wegen unbezahlter Rechnungen den Strom abgestellt hatte, überwand die 65-Jährige ihre Scham, den Staat um Hilfe zu bitten. Doch mit ihrem Gang zum Wiesbadener Sozialamt am 28. September 2005 fing für Jette Rudnick „das Elend erst richtig an“, wie sie selbst sagt.

Denn sie sei wie eine Bittstellerin behandelt worden. „Wickeln Sie sich in eine Decke, wenn Ihnen kalt ist“, habe der Sachbearbeiter ihr „im Kasernenton“ empfohlen, als sie um schnelle Hilfe wegen der abgestellten Heizung bat.

Die 345 Euro für den Monat Oktober habe sie dann auch nur häppchenweise bekommen, ohne Begründung. Ihre Nachfragen seien oft mit Einschüchterungen und Drohungen abgewimmelt worden, sagt Jette Rudnick. „Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, dann kriegen Sie gar nichts“, zitiert sie die patzige Antwort, als sie sich im Dezember nach „willkürlich zurückbehaltenen 71 Euro“ erkundigte.

Die reguläre monatliche Leistung hatte der Sachbearbeiter Jette Rudnick anfangs versagt, weil sie den angekündigten Hausbesuch mit Verweis auf das Grundgesetz und der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht geduldet hatte. Die Behörde vermutete, dass die 65-Jährige immer noch Einkünfte aus ihrer selbstständigen Arbeit beziehe. Jette Rudnick kann sich darüber nur wundern: „Die haben doch meine Kontoauszüge!“

Also zog sie vors Sozialgericht in Wiesbaden und anschließend vors Landessozialgericht in Darmstadt. Dort bekam sie Ende Januar zwar Recht, und das Landessozialgericht bremste die Hausbesuchspraxis der Stadt Wiesbaden bei Hartz-IV-Antragstellern. Für den gesamten November erhielt die Klägerin wegen der laufenden Gerichtsverfahren aber „keinen Cent“.

Doch damit nicht genug. Mit falschen Informationen setzten die Sachbearbeiter im Sozialamt die Antragsteller ebenfalls unter Druck, ist Rudnicks Eindruck. „Mit wurde gesagt, ich müsste mir binnen dreier Monate eine kleinere Wohnung suchen.“ Doch der Gesetzgeber gestatte eine doppelt so lange Frist, die bei Bedarf auch verlängert werden könne. Seit April wohnt die 65-Jährige in einem Ein-Zimmer-Appartement.

Auch dass sie Darlehensverträge für ihre Schulden bei ESWE, die Kaution für die neue Wohnung und den Abstand für die übernommene Einbauküchenzeile unterschreiben musste, wundert Jette Rudnick. „112 Euro gehen wegen dieser drei Darlehen von meinen 345 Euro ab.“ Die 65-Jährige fragt sich, warum die Stadt diese Zahlungen nicht übernimmt.

Als „Schikane“ empfand es die 65-Jährige, dass der Sachbearbeiter ihr eines Tages kein Geld, sondern Lebensmittelgutscheine aushändigte. „Das ist doch diskriminierend, damit an der Supermarktkasse zu stehen“, so Rudnick. Und verzichtete lieber auf den Einkauf der nötigen Lebensmittel.

Stadt übernimmt keine Schulden

Mit Verweis auf den Datenschutz wollte Sozialdezernent Wolfgang Hessenauer (SPD) nicht zu allen Vorwürfen Stellung nehmen. Nach dem Gerichtsurteil mache die Stadt nur noch Hausbesuche, „wenn intensive Zweifel“ an den Angaben der Antragsteller vorliegen, betonte der Sozialdezernent.

Allerdings werde die Berliner Regierung mit ihrem geplanten „Optimierungsgesetz“ Hausbesuche bald generell vorschreiben. Mit der Gesetzesnovelle müssten künftig die Antragsteller beweisen, dass sie kein Geld mehr haben.

Lebensmittelgutscheine sind nach Hessenauers Einschätzung „zumutbar“, solange über die Leistungsbewilligung gestritten werde. Schulden wiederum übernehme die Stadt grundsätzlich nicht. „Frau Rudnick hätte einfach früher zu uns kommen müssen“, sagt Hessenauer.

Dass im Sozialamt ein „Kasernenton“ herrsche, glaubt Hessenauer nicht. Da aber die 29 000 Bedürftigen von 100 Sachbearbeitern betreut würden, konnte der Dezernent „nicht ausschließen, dass es bei dieser Belastung mal nicht so freundlich zugeht“. In diesem Jahr hätten Hartz-IV-Antragsteller 23 Eilverfahren und 24 Klagen eingereicht.

Für Jette Rudnick sind diese Zahlen ein Beweis, dass die Einschüchterungsstrategie des Sozialamts aufgeht. Und obwohl sie zermürbt ist und nach fünf Klagen der Rechtsstreitigkeiten müde, will sie nicht aufgeben: „Angesichts dieser Verstöße gegen die Menschenwürde werde ich notfalls das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht bemühen.“ Dabei würde sie sich viel lieber darum kümmern, „dass ich wieder unabhängig von behördlichen Almosen und damit verbundenen Demütigungen werde“. Von ihrer niedrigen Rente wird sie nie allein leben können.

 

Gaby Buschlinger

 

© Copyright Frankfurter Rundschau
Ausgabe: Regionalausgabe R3 (Nr. 113)
Datum: Dienstag, den 16. Mai 2006
Seite: 29

 

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