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20.12.01: Einspruch der LiLi betreffs des Raumordnungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt an das Regierungspräsidium Darmstadt Sehr geehrte Damen und Herren, mit einem weiteren Ausbau des Flughafens Frankfurt kommt es zu weitreichenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität in der näheren und weiteren Umgebung, von der Hunderttausende Menschen betroffen sein werden, darunter auch in der Region Wiesbaden. Als Träger öffentlicher Belange hält die Stadtverordnetenfraktion Linke Liste Wiesbaden das Projekt in allen seinen Varianten für nicht umweltverträglich, gesundheitsgefährdend und für die Entwicklung möglicherweise aller Wirtschaftsbereiche in der gesamten Region schädlich. Sie erhebt deshalb folgende Einwendungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens: - Die Quantifizierung von Zuwächsen auf dem Arbeitsmarkt ignoriert, dass die Standortentscheidung eines Unternehmens komplex ist und durch viele Faktoren bestimmt wird. Zum Beispiel werden die ständig steigenden Belästigungssituationen durch Fluglärm in der Arbeitszeit aber vor allem im Freizeitbereich die langfristige Bindung qualifizierter Arbeitskräfte an die Unternehmen und die Lebensregion Wiesbaden erschweren. Ob der Ausbau des Flughafen tatsächlich Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat, ist also nicht vorhersehbar. Solche “Prognosen” sind alleine schon deshalb fragwürdig, da der Untersuchungsbereich für das "Schutzgut Mensch” nicht auf die aktuelle Fluglärmbelästigung nach der Änderung der Flugrouten am 19.04.01 eingeht. Auch die jüngsten Korrekturen an den Schätzungen bezüglich künftiger Arbeitsplatzeffekte seitens von Fraport selbst deuten daraufhin, dass die Grundlagen für die Schätzungen in Zweifel zu ziehen sind. Die Verfahrensunterlagen sind deshalb grundlegend zu überprüfen. - Die zusätzliche Stärkung der Hub-Funktion des Airports Frankfurt widerspricht dem übergeordneten raumordnerischen Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Es macht weder ökonomisch noch ökologisch Sinn, Waren aus ganz Deutschland zunächst nach Frankfurt zu transportieren um sie anschließend von Frankfurt aus wieder zu verteilen. Außerdem schadet dieser “Warentourismus” den regionalen Anbietern von Waren insbesondere des täglichen Bedarfs und führt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen. Diese Problemstellung ist konsequent ausgeblendet und bedarf daher einer konkreten Untersuchung und Darstellung. - Die Behauptungen der Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren, dass nach dem Ausbau des Flughafens mit der Abnahme der Konzentrationen der Luftschadstoffe, insbesondere der Stickoxide, zu rechnen sei, ist nicht nachzuvollziehen. In der besagten Studie fehlen Angaben zu den Grundlagen dieser Behauptungen. Vielmehr ist als Folge der Abholzung großer Waldflächen bei allen 3 Varianten des Ausbaus mit dem Verlust der Schadstoffreinigungs- und Klimaausgleichsfunktion der Wälder in der Umgebung des Flughafens zu rechnen. Durch die Zunahme des Flugverkehrs um etwa 1/3 des derzeitigen Verkehrsaufkommens ist mit einer Zunahme der Stickoxid-Emissionen um etwa 6.000 Tonnen pro Jahr zu rechnen. Die Angaben zu den Stickoxid-Emissionen und -Immissionen im Umweltverträglichkeitsgutachten sind aufgrund willkürlicher Interpolations- und Berechnungsverfahren zudem unglaubwürdig. Zusammen mit den übrigen emittierten Schadstoffen wird damit auch die Luftqualität insbesondere unter den Ein- und Ausflug-Schneisen über dem Stadtgebiet von Wiesbaden verschlechtert. - Bei der Einschätzung der gesundheitlichen Folgen des Nachtflugbetriebes sind die relevanten Einzelschallereignisse und die lauteste Nachtstunde maßgeblich, nicht der Dauerschallpegel. Selbst wenn der Flugbetrieb zwischen 23:00 und 5:00 Uhr tatsächlich ruht, führt die Berechnung des Mittelwertes für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr zu einer dramatischen Unterschätzung des Fluglärms. Eine Einstellung des Flugbetriebs für nur 6 Stunden ist außerdem physioligisch betrachtet nicht ausreichend, davon abgesehen, dass erhebliche Teile der Bevölkerung auf ungestürten Schlaf außerhalb der Zeitenzwischen 23:00 und 5:00 Uhr bzw. zwischen 22:00 und 6:00 Uhr angewiesen sind. Die im Nachbarschaftsrecht übliche Mittagsruhe findet ohnehin keine Beachtung. - Ausliegende Unterlagen, Texte sowie das Kartenmaterial sind leider oft kaum lesbar und zu entziffern. Außerdem sind die verwendeten Grenzgrößen entsprechend international anerkannter neuester Forschungsergebnisse veraltet. Das Verfahren muss auch zu diesem Bereich überarbeitet und erneut ausgelegt werden. -Ein weiterer Mangel der Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren besteht in den komplett fehlenden Angaben zu möglichen Kumulationswirkungen aller Schadstoffe und sonstigen Umweltbelastungen, zu denen auch Lärm gehört. Medizinisch-epidemiologische Befunde zu Kombinationswirkungen, die in der Fachliteratur zu finden sind, werden komplett unterschlagen. Damit bleiben bedeutende umweltmedizinische Auswirkungen des Flughafenausbaus völlig außer Betracht. Bitte teilen Sie uns das Ergebnis und die Begründung Ihrer landesplanerischen Entscheidung mit, insbesondere auch hinsichtlich der von uns geäußerten Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Bohrer - Fraktionsvorsitzender -
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