Redebeitrag des Stadtverordneten Hartmut Bohrer (Fraktionsvorsitzender der Linken Liste Wiesbaden) zum Antrag der SPD-Fraktion „Direktwahl des / der Oberbürgermeisters/in“ in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Januar 2007

(Es gilt das gesprochene Wort.)

 Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrte Damen und Herren,

in welcher Situation befinden wir uns gegenwärtig, die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Wiesbaden und die Stadtverordnetenversammlung?

Seit Monaten wird in der hessischen Landeshauptstadt Wahlkampf geführt. Es finden Veranstaltungen und Gespräche mit den Kandidierenden und Bürgerinnen und Bürgern statt. Es berichtet die Presse über Aktivitäten der Kandidierenden. Die Bürgerschaft ist im Prozess der Meinungsbildung begriffen, wen sie in das Amt des Oberbürgermeisters wählen soll, da erfährt sie – 65 Tage vor dem Wahltag – dass einer der beiden aussichtsreichsten Kandidaten, Ernst-Ewald Roth, gar nicht zur Wahl stehen wird, da die Wahlbewerbung nicht rechtzeitig beim Wahlamt eingereicht wurde.

Dies ist eine bittere Enttäuschung für viele Bürgerinnen und Bürger, die ohnehin nicht die beste Meinung über das Handeln der parlamentarischen Institutionen, der Parteien und Politikerinnen und Politiker haben. Der Umstand löst auch Empörung aus, da er leicht hätte vermieden werden können.

Wer trägt die Verantwortung für dieses politische Desaster, das nicht nur die SPD, sondern unsere ganze Stadt trifft?

Es liegt auf der Hand: selbstverständlich die SPD, die offenbar nicht in der Lage war, diesen relativ einfachen Akt, eine Wahlbewerbung frist- und formgerecht einzureichen, auf die Reihe zu bekommen. Dabei sind, wie jeder weiß, der schon einmal mit diesen Formalitäten befasst war, nicht nur eine Person, sondern mehrere beteiligt.

Mitverantwortung für das Desaster trägt unseres Erachtens aber auch der Wahlleiter, von dem erwartet werden darf, dass er sein Amt so ausübt, dass das Vertrauen in demokratische Institutionen und Regeln nicht beschädigt, sondern gestärkt wird. Dazu gehört selbstverständlich die Einhaltung der Regularien und die Wahrung der Neutralität gegenüber den konkurrierenden Bewerberinnen und Bewerbern. Im Rahmen der oft zitierten Neutralitätspflicht ist aber mehr möglich und notwendig, als das schweigende Abwarten.

Ja es ist die Pflicht, dazu beizutragen, dass nicht solch ein Desaster heraufbeschworen wird, wie es sich jetzt entwickelt hat.

Unbestritten hat das Wahlamt zu prüfen, ob ein Wahlvorschlag formale Mängel aufweist und hat darauf hinzuwirken, dass diese Mängel rechtzeitig beseitigt werden, sodass eine Teilnahme an der Wahl möglich ist. Dass ein Wahlvorschlag, von dem die Bürgerschaft ausgeht, dass er zur Wahl steht, beim Wahlamt gar nicht vorliegt, ein größerer formaler Mangel ist kaum vorstellbar.

Wir alle tragen heute politische Verantwortung dafür, ob wir das Ansehen der parlamentarischen Institutionen und demokratischer Verfahren weiter bzw. noch mehr beschädigen oder Schaden begrenzen wollen,

ob wir eine Oberbürgermeisterwahl für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen wollen, an der sich viele beteiligen, oder ob wir die Politikerverdrossenheit und den politischen Rückzug von Bürgerinnen und Bürgern fördern wollen.

§ 42 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bestimmt, dass frühestens 6 Monate vor, spätestens 3 Monate vor dem Ausscheiden des Oberbürgermeisters die Neuwahl zu erfolgen hat. Dieses Gebot der Hessischen Gemeindeordnung würde durch die neue Terminierung nicht eingehalten. Dessen sind wir uns voll bewusst.

Wir halten die – ich will mal sagen „Ordnungswidrigkeit“ – aber für den geringeren Schaden, wenn diese die einzige Chance ist, eine OB-Wahl mit allen eingereichten Wahlvorschlägen durchzuführen, einschließlich dem für den Wahltermin 11. März nicht fristgerecht gemeldeten Wahlvorschlag Ernst-Ewald Roth.

Obwohl unser Kandidat Peter Silbereisen – wie die anderen Kandidaten auch – absehbar – zumindest prozentual – ein besseres Stimmergebnis erzielen könnte, wenn der Konkurrent Ernst-Ewald Roth nicht wählbar ist, werden wir dem vorgelegten Antrag auf Verschiebung der Wahl auf den 22. April bzw. 6. Mai trotz gewisser Bedenken zustimmen und appellieren an die anderen Fraktionen, dies auch zu tun.

Dies entspricht auch der Haltung unseres Kandidaten Peter Silbereisen, der als erster – und leider als einziger – erklärte , dass er zustimmt, dass seine Kandidatur zurückgezogen wird, wenn damit den Wählerinnen und Wählern eine Stimmabgabe für Ernst-Ewald Roth ermöglicht wird und dieser eine faire Chance erhält.

Nicht im Interesse der SPD, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens appellieren wir an die anderen Fraktionen, insbesondere die Fraktion der Grünen, springen Sie über ihren Schatten, stimmen Sie für die Verlegung der Oberbürgermeisterwahl.

------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD:

LiLi: Ja, BLW: Enthaltung, SPD: Ja, CDU: Nein, FDP: Nein, Grüne: Nein, Rep: Nein - damit wurde der Antrag abgelehnt.
Im anschließend stattgefundenen Wahlausschuss wurde der zu spät eingereichte Vorschlag der SPD mit 5 : 2 Stimmen nicht zugelassen, alle anderen bekannten Vorschläge - auch von Peter Silbereisen für die LiLi - wurden ohne Mängel zugelassen.

>> zurück zur Übersicht "Redebeiträge der Stadtverordneten der Fraktion Linke Liste"