Dem Antrag stimmten Bündnis 90 / Die Grünen und die LiLi zu. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme. CDU, FDP und REP lehnten den Antrag ab, der damit auch nicht angenommen wurde.

Die Fraktion Linke Liste Wiesbaden stimmte den gemeinsamen Anträgen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Erhalt der Oberstufe der Wilhelm-Leuschner-Schule (ohne mögliche Nutzung von Artikel 7, Absatz 3, des “Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung an hessischen Schulen”) und zur Schließung von Schulzweigen zu.   

 

Pressemitteilung vom 06. März 2006 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden:

Vergleich ist ein Erfolg der gemeinsamen Aktivitäten vieler Bürger/innen! Jetzt auch den Erhalt der Oberstufe der Wilhelm-Leuschner-Schule sichern!

Der vollständige Text kann hier nachgelesen werden.

 

 

Sicherung von Schulstandorten in der Landeshauptstadt Wiesbaden

  

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die gymnasiale Oberstufe der Wilhelm-Leuschner-Schule, die Förderstufe der Gustav-Stresemann-Schule und die Kellerskopfschule bleiben bestehen und werden auch im Schuljahr 2006/2007 fortgeführt.

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird aufgefordert alles dafür Notwendige zu unternehmen bzw. zu veranlassen, ggfs. dafür auch rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Kellerskopfschule (Realschulzweig) und die Förderstufe der Gustav-Stresemann-Schule die gesetzlich vorgegebenen Richtwerte für die Klassenstärken erfüllen und beide schulische Angebote weiterhin sinnvoll und notwendig sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die gymnasiale Oberstufe der Wilhelm-Leuschner-Schule mit 65 Schüler/innen in der Klasse 11 und absehbaren Anmeldungen in zumindest ähnlicher Höhe für Neuaufnahmen in die Klasse 11 im nächsten Schuljahr 2006/2007 mit steigender Tendenz auch in den kommenden Jahren den gesetzlich vorgegebenen Richtwert mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig erfüllen wird und als schulisches Angebot – insbesondere für die AKK-Stadtteile – unverzichtbar ist.

 

Der Magistrat wird deshalb aufgefordert – im Dialog mit dem Hessischen Kultusministerium – darauf hinzuwirken, dass bis zum 1. März 2006 ein genehmigter Schulentwicklungsplan für die Landeshauptstadt Wiesbaden vorliegt, der die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe der Wilhelm-Leuschner-Schule sichert.

 

Sollte sich das Hessische Kultusministerium solch einer Lösung verweigern, wird die Landeshauptstadt Wiesbaden von Artikel 7, Absatz 3, des “Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung an hessischen Schulen” Gebrauch machen, d.h. auch im neuen Schuljahr werden Schüler/innen in die Klasse 11 der Wilhelm-Leuschner-Schule aufgenommen.

 

Da zu erwarten ist, dass auch im nächsten Schuljahr in der Klasse 11 der Wilhelm-Leuschner-Schule mehr als 50 Schüler/innen aufgenommen werden, geht die Stadtverordnetenversammlung davon aus, dass die gesetzlich vorgesehene Erstattungspflicht an das Land Hessen in diesem Falle nicht greift.

 

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