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Einrichtung eines Schulmittelfonds
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1) Die Stadt Wiesbaden richtet nach dem Vorbild anderer Städte, Gemeinden und Landkreise einen Schulmittelfonds ein, aus dem Schüler/innen aus Bedarfsgemeinschaften (ALG II, Grundsicherung, Niedriglohn) finanzielle Mittel für die Anschaffung von Lernmitteln zur Verfügung gestellt werden, die von der Lernmittelfreiheit in Hessen nicht abgedeckt sind (etwa: Taschenrechner, Zeichenblocks, Turnschuhe, Wachsmalkreiden, Musikinstrumente, Grammatikbücher usw. usf.)
2) Der Magistrat wirkt im Gespräch mit den Schulleitungen darauf hin, dass für zusätzliche Anschaffungen in den Schulen eine Obergrenze festgelegt wird, die pro Schüler/in und pro Schuljahr nicht überschritten werden darf. Diese Obergrenze soll bei 250 € pro Schüler/in und Jahr liegen.
3) Schüler/innen aus bedürftigen Familien erhalten die zusätzlichen Lernmittel bis zu dieser Grenze aus dem einzurichtenden Schulmittelfonds erstattet.
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