Abstimmungsergebnis: Außer der LiLi-Fraktion lehnten alle anderen Fraktionen den Antrag ab.

 

Antrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 6. September 2006:

 

Definition des Begriffs "Ortsabwesenheit" für Sozialverwaltung

 

Der Ausschuss möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Soziales geht davon aus, dass der Begriff „Ortsabwesenheit“ im Sinne der Sozialgesetzgebung und der einschlägigen Rechtssprechung wie folgt zu definieren ist:

 

Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II, die unter die Ortsanwesenheitsregelung fallen, haben einen Anspruch auf Ortsabwesenheit gemäß der Urlaubsregelung des ver.di-Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte Arbeitslose gemäß SGB IX haben eine Woche mehr.

 

Der/Die Arbeitslose muss von Montag bis Freitag schriftlich erreichbar sein. Ein wichtiger Termin (z. B. Behörde, Arbeitgeber) muss zum übernächsten Tag der Zustellung montags bis freitags wahrnehmbar sein.

 

Tätigkeiten im Bereich Ehrenamt und Pflege und Betreuung von Angehörigen zählen nicht als Ortsabwesenheit. Eine schriftliche und/oder telefonische Erreichbarkeit unter Ortsanwesenheit am übernächsten Tag montags bis freitags ist ausreichend.

 

Die Teilnahme an beruflichen, kulturellen, sozialen, gewerkschaftlichen und politischen Veranstaltungen, Seminaren, Kursen und Schulungen außerhalb von Wiesbaden zählt nicht als Ortsabwesenheit. Gleiches gilt für Studienreisen.

 

Der Ausschuss für Soziales geht davon aus, dass die Sozialverwaltung der Landeshauptstadt Wiesbaden entsprechend dieser Definition verfährt.

 

Jürgen Becker, Stadtverordneter der Fraktion Linke Liste Wiesbaden

 

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