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Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Den Antrag lehnten die Fraktionen CDU, FDP und Bündnis90 / Die Grünen gegen die Stimmen von Linke Liste und SPD ab. Die BLW und die Reps enthielten sich der Stimme.
Mieterschutz für Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Den Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II wird ab dem 1.1.2006 der Mitgliedsbeitrag beim Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. durch das Amt für Soziale Arbeit erstattet.
Redebeitrag des Stadtverordneten Jürgen Becker zum Antrag der Fraktion Linke Liste „Mieterschutz für Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II“ in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1.6.2006 (Es gilt das gesprochene Wort.)
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt in Wiesbaden 29.000 ALG II Berechtigte – mit steigender Tendenz -, in vielen Fällen müssen sie ihre Wohnung gegen eine kleinere tauschen, einige Mietverhältnisse enden vor dem Kadi oder die Betriebskostenabrechnungen stimmen nicht.
Bis Ende 2004 erhielten Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem BSHG ihren Mitgliedsbeitrag beim Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e. V. durch das Amt für Soziale Arbeit erstattet.
Ab dem 01.01.2005 erfolgt dies nur noch für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII. Die Grundleistungen nach dem SGB II sind identisch mit denen des SGB XII, so dass Leistungsbezieher nach dem SGB II benachteiligt sind.
Professionelle Beratung ist dann von Nöten, da vom Amt für Soziales bei Streitigkeiten keine Rechtsberatung erfolgt. Es ist daher dringend notwendig, dass Betroffene sich an einen Mieterschutzverein wenden können.
Ständige Anfragen diesbezüglich erfordern einen höheren Verwaltungsaufwand und somit zusätzliche Kosten. Nachdem die Landeshauptstadt Wiesbaden die Verpflichtung eingegangen ist, das Optionsmodell für ALG II zu übernehmen sollte sie auch die negativen Auswirkungen tragen.
Nach dem Grundgesetz - Artikel 20 – ist auch die Kommune in der Pflicht, Daseinsfürsorge zu gewährleisten. Der Kämmerer hat im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung eine steigende Belastung durch ALG II angekündigt - daran hätte man früher denken müssen - Wiesbaden hat schließlich dreimal: “ hier“ gerufen, als man sich um das Optionsmodell bewarb.
Meine Damen und Herren, das größte Problem bei Hartz IV, ist Hartz IV selbst.
Seit Einführung von Hartz IV sind die Sozialausgaben nicht wie versprochen gesunken, sondern weiter angestiegen. Eine Kostensteigerung, die auch die Kommunen an den finanziellen Achillessehnen trifft. Jetzt daraus allerdings den Schluss zu ziehen, die Betroffenen für die falsche Politik und die Rechenfehler der Vergangenheit zur Verantwortung zu ziehen ist verantwortungslos und menschenverachtend.
In dieser Zeit der Sozialen Kälte wünsche ich mir, dass über die Parteigrenzen hinaus ein Konsens angestrebt wird, auch hier in Wiesbaden, in diesem Stadtparlament, im Interesse der Betroffenen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Jürgen Becker, Stadtverordneter
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