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Initiative der Linken Liste gegen ausbeuterische Kinderarbeit erfolgreich
Mit großer Befriedigung nahm die Fraktion Linke Liste im Wiesbadener Stadtparlament zu Kenntnis, dass Magistrat und Stadtverordnetenversammlung - letztere in ihrer Sitzung am 17.11.2005 - sich den inhaltlichen Forderungen der LiLi angeschlossen haben, die diese in ihrem Antrag zur Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2005 “Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit" erhoben hat.
Keine Produkte aus
ausbeuterischer Kinderarbeit - Änderung der Vergabepraxis der Landeshauptstadt
Wiesbaden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen finden künftig nur Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.
2. Bei folgenden Produkten aus Asien, Afrika oder Lateinamerika, die die Landeshauptstadt Wiesbaden möglicherweise im Einkauf bezieht, kommt ausbeuterische Kinderarbeit vor: - Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren - Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien - Natursteine, Pflastersteine (z.B. aus China) - Lederprodukte - Billigprodukte aus Holz - Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft oder Tomaten
3. Die Überprüfung der Einhaltung kann wie folgt erfolgen:
Produkte mit einem anerkannten Siegel werden nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt. Hierbei handelt es sich derzeit um - das Rugmark-Siegel für Teppiche ohne Kinderarbeit - Produkte mit dem TransFair-Siegel (Orangensaft, Tee, Kaffee) Für diese Produkte sind weitere Nachweise nicht erforderlich.
Bei Produkten ohne diese Siegel müssen die anbietenden Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder sonstige Selbstverpflichtung vorlegen, in dem oder der entweder bestätigt wird, - dass weder sie noch ihre Zulieferfirmen die Produkte mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt haben oder - dass das Unternehmen für das angebotene Produkt aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt (z.B. die Erarbeitung von wirksamen Kontrollmechanismen für Zulieferbetriebe, aber auch Maßnahmen zur Rehabilitierung und sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder oder zur Verbesserung der Einkommenssituation der Familien).
Die Selbstverpflichtung ist als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe aufzunehmen.
4. Eine Überprüfung, ob die Selbstverpflichtung eingehalten wird, kann durch die städtischen Vergabestellen schwer geleistet werden. Ein “Aufdecken” von diesbezüglich falschen Angaben wird nur im Einzelfall durch Hinweise von internationalen Menschenrechtsorganisationen wie “terre des hommes” oder “earthlink – Netzwerk für Mensch und Natur” möglich sein. Um hier den Kommunikationsfluss zu gewährleisten, wird es sinnvoll sein die betroffenen Vergabestellen regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklung zum Thema “Verhaltenskodizes von Firmen im Bereich ausbeuterischer Kinderarbeit” (und damit auch über “schwarze Schafe”) zu informieren. Die dafür verantwortliche Verwaltungseinheit ist umgehend zu benennen. Sollte sich herausstellen, dass eine Firma den Zuschlag bekommen hat, deren Selbstverpflichtung nur auf dem Papier besteht, liegt ein Vertragsverstoß vor; die Firma kann rechtlich belangt und von künftigen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
5. Die Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der Landeshauptstadt sind über den Beschluss zu informieren. Die Vertreter des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung in den städtischen Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert darauf hinzuwirken, entsprechend den oben genannten Beschlusspunkten zu verfahren.
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