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Abstimmungsergebnis: In der Stadtverordneten-Versammlung widersprach Herr Dezernent Grella der Zulassung des Dringlichkeitsantrages: der Sachverhalt betreffe ein laufendes Verwaltungsverfahren. Diese ausschließlich formale, der politischen Bedeutung des Geschehens in keiner Weise gerecht werdende Argumentation machte sich auch Stefan Burghardt (Bündnis 90/Die Grünen) zu eigen: Es gehe nicht an, Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsverfahren zu beantragen . Ergebnis: alle Parteien im Rathaus außer der Linken Liste und der BLW (diese enthielt sich) lehnten eine Zulassung des Dringlichkeitsantrages ab.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juni 2006
Rücknahme eines Bußgeldbescheides und Einstellung eines Ermittlungsverfahrens!
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Anordnung des Bußgeldes gegen einen Bürger zurückzunehmen, mit dem dieser bestraft werden soll, weil er einen auf einem (privaten) Zigarettenautomaten angebrachten Aufkleber mit neonazistischer Propaganda mit einem „Werbe-Aufkleber“ eines Cafés überklebte.
Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass das laufende Ermittlungsverfahren wegen „übler Nachrede / Beleidigung“ gegen diesen Bürger eingestellt wird, das nach einem Leserbrief dieses Bürgers eingeleitet wurde, in dem dieser sich in diesem Zusammenhang zum Verhalten zweier Hilfspolizisten kritisch äußerte.
Nichtgehaltener Redebeitrag der Stadtverordneten Mechthilde Coigné zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion Linke Liste „Rücknahme eines Bußgeldes und Einstellung eines Ermittlungsverfahrens“ in der Sitzung der Stadtverordneten-versammlung am 1.6.2006 (Es gilt das gesprochene Wort.)
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, im März dieses Jahres verhängten die Ordnungsbehörden der Stadt Wiesbaden gegen einen Bürger für das Unkenntlichmachen von Nazi-Propaganda ein Bußgeld über 35 EURO. Die Begründung lieferte die Wiesbadener Gefahrenabwehrverordnung: das Überkleben eines rassistischen Aufklebers mit einem anderen sei Werbung und damit ordnungswidrig. Der spezielle Hintergrund, nämlich das Entfernen faschistischer Propaganda aus dem Wiesbadener Straßenbild, interessierte sowohl die Hilfspolizisten vor Ort, als auch die Ordnungsbehörde wenig.
Auch dass es sich um einen Zigarettenautomaten handelte, der bereits mit Aufklebern bedeckt war, spielte keine Rolle. Der Betroffene legte formal Widerspruch ein und äußerte seine Kritik am fehlenden politischen Fingerspitzengefühl der Hilfspolizisten in einem Leserbrief an die Wiesbadener Lokalpresse. Dieser wurde (leicht gekürzt) im Wiesbadener Tagblatt vom 25.3.2006 abgedruckt. Die öffentliche Kritik am Vorgehen ihrer Bediensteten kann die Stadt nun offenbar nicht auf sich beruhen lassen. Der Bürger erhielt eine Vorladung zur Polizei; auf Antrag der Stadt Wiesbaden werde gegen ihn wegen „übler Nachrede / Beleidigung“ ermittelt. Ende Mai erhielt er nun die Ablehnung seines Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Damit belaufen sich die Forderungen auf 60,60 EURO.
Unter dem Deckmantel von Sicherheit und Sauberkeit wird auch politisches Engagement im öffentlichen Raum verfolgt.
Die Auffassung der Wiesbadener Ordnungsbehörde, die keinen Unterschied sehen will zwischen der Unkenntlichmachung von Nazi-Propaganda und groß angelegten Plakataktionen von Kommerzveranstaltern, finden wir erschreckend. An diesen Damen und Herren scheint die Diskussion um die kontinuierliche Zunahme rechtsextremer Gewalttaten spurlos vorübergegangen sein. Über 100 Menschen wurden in den letzten 15 Jahren von Neo-Nazis in der Bundesrepubik Deutschland ermordet, unzählige verletzt, beleidigt und bedroht.
Wir sehen aktives Handeln gegen Rassismus und Rechtsextremismus als „Bürgerpflicht“ an. Und halten es für notwendig rassistische Propaganda im öffentlichen Raum zu entfernen. Wir fordern deshalb die Rücknahme des Bußgeldes und die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mechthilde Coigné, Stadtverordnete
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