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Folgende Angaben wurden durch die Verwaltung mitgeteilt (Stand 31.08.2007): Anträge auf eine Aufenthaltsberechtigung: 353 Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen: 253 Duldungen: 133 Sonstige Erledigungen: 6 Ablehnungen: 7 Alle Zahlen addiert, ergibt eine Zahl von 399 Entscheidungen, also mehr als die Zahl der gestellten Anträge. Dies liegt darin begründet, dass Personen erst eine Duldung und anschl. die Aufenthaltsberechtigung erhalten haben. 72% aller Anträge wurde bereits durch Aufenthaltsberechtigungen entschieden. Nur 2% der Anträge wurden abgelehnt. Die Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen erfolgten zu ca. 70% an Familien mit Kindern. Über die gesetzliche Härtefallregelung (§§ 104a u. 104b AufenthG) kann noch keine Aussage gemacht werden, insbesondere wie viele Personen davon begünstigt wären, da die Regelung erst zum 28.08.2007 in Kraft getreten ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass es derzeit nicht mehr als zehn Personen sein werden.
Der Antrag wurde im Ausschuss nach Vorlage der Zahlen als durch Aussprache erledigt einstimmig abgestimmt.
Antrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration am 11.09.2007
Neue Bleiberechtsregelung
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat möge berichten, wie viele Personen in der Landeshauptstadt Wiesbaden durch die neuen Bleiberechtsregelungen seit dem 1.1.2007 eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung erhalten haben und wie viele Anträge auf eine Aufenthaltsberechtigung (aus welchen Gründen) seit dem 1.1.2007 abgelehnt wurden.
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