Ein zu gründender Beirat im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) hätte nach Auffassung der Fraktion Linke Liste vor allem die Aufgabe, kritisch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in Wiesbaden zu begleiten. Es darf zu keinem Abbau von regulären Arbeitsplätzen kommen. Deshalb sollten auch Betroffene (z. B. die Erwerbsloseninitiative von verdi) diesem Beirat angehören.

Sozialdezernent Hessenauer hielt diese Idee für überflüssig. Man (Verwaltung und Wohlfahrtsverbände) hätten doch schon eine Steuerungsgruppe gebildet. Ja Herr Hessenauer, eine Kungelrunde für die Profiteure der Etablierung von 1 Euro Jobs in dieser Stadt wurde schnellsten gegründet. Eine kritische Öffentlichkeit und Transparenz in den Entscheidungen sind nicht erwünscht.

Der Fraktion der SPD beantragte, den LiLi-Antrag für durch Aussprache erledigt zu erklären. Dem stimmten nur die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der LiLi nicht zu.

 

 

Beirat im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 18 SGB II und der "Gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände zur Gestaltung der öffent­lich geförderten Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)” wird für die LH Wiesbaden ein Beirat eingerichtet.

  

Diesem Beirat werden folgende Aufgaben übertragen:

 

Der Beirat

 

1.  genehmigt die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II:

     a) Abs. 1: Arbeitsgelegenheiten mit Arbeitsvertrag gegen Entlohnung als ABM

b) Abs. 3: Arbeitsgelegenheiten ohne Arbeitsvertrag gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannte “1-Euro-Jobs”)

unter Beachtung der in der o.g. “gemeinsamen Erklärung” empfohlenen Regelungen; insbesondere

 

2.  dokumentiert der Beirat die genehmigten Stellen unter Angabe der Zahl der Stellen, ihrer Verteilung auf die Träger, Ziele und des Zielerreichungsgrades der genehmigten Stellen im Hinblick auf die Eingliederungsvereinbarung und ihres Beitrags zur Integration in den Ersten Arbeitsmarkt,

 

3.  definiert die Begriffe “Zusätzlichkeit” und “öffentliches Interesse”, die als Kriterien in § 16 Abs. 3 SGB II für Arbeitsgelegenheiten genannt werden,

 

4.  achtet darauf, dass durch die Arbeitsgelegenheiten “Qualifikationen vermittelt werden, die die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt verbessern” und “die Qualifizierung in enger Verknüpfung mit der Beschäftigung [...] an den individuellen Fähigkeiten des Einzelnen ansetz[t] und das Integrationsziel der Eingliederungsvereinbarung konkret unterstütz[t]” (Gemeinsame Erklärung, S. 3),

 

5. verfolgt das Ziel der Konsensfindung der beteiligten lokalen Akteure einschließlich der betroffenen Alg-II-Empfänger/innen und fungiert somit auch als Moderator zwischen den Trägern für die Arbeitsgelegenheiten und den dort nach § 16 SGB II eingesetzten Beschäftigten,

 

6.  entscheidet über Sanktionen gemäß § 31 SGB II,

 

7.  wertet die Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung des SGB II aus und veröffentlicht die Ergebnisse dieser Auswertung mindestens zweimal jährlich.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum nächsten Sitzungszug eine Vorlage zu erarbeiten, die die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Beirates regelt. Dem Beirat sollen angehören:

-          Vertreter/innen der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände

-          Vertreter/innen von gewerkschaftlicher Seite (hier: ver.di)

-          Vertreter/in(nen) des Sozialdezernates der LH Wiesbaden

-          Als Vertreter/innen der StVV die Mitglieder des Sozialausschusses (bzw. Stellvertreter/innen)

-          Vertreter/innen von Erwerbsloseninitiativen (hier: Erw.in, Wiesbaden).

 

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