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Abstimmungsergebnis:
Stadtverordnetenversammlung 06.07.2006 - eingereicht - vertagt
Stadtverordnetenversammlung 21.09.200606 - Überweisung zur Beratung und
Beschlussfassung an Sozialausschuss und Fiwi-Ausschuss
Ausschuss
Soziales am 01.11.2006 - Gegen die Stimmen von LiLi+SPD wurde Antrag
abgelehnt.
Fiwi-Ausschuss am 08.11.2006 - Gegen die Stimme der LiLi wurde Antrag
abgelehnt. Die SPD enthielt sich der Stimme.
Stadtverordnetenversammlung 16.11.2006 - Vorschlag Ausschuss Soziales
(Ablehnung des LiLi-Antrages) kommt auf TO III zur Abstimmung - Annahme
gegen die Stimmen von LiLi und BLW.
Einführung einer „WiesbadenCard“
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1) Die Stadt Wiesbaden führt eine „WiesbadenCard“ ein. Diese Karte erhält jeder Leistungsberechtigte nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie wird gebührenfrei vom Amt für Soziale Arbeit ausgegeben.
2) Die WiesbadenCard berechtigt a) zum Erwerb einer Monatskarte für die Nutzung des ÖPNV im Tarifgebiet Wiesbaden zu einem Preis von 19,20 Euro, b) zur Nutzung der städtischen Schwimmbäder zu einem ermäßigten Eintrittspreis, c) zum kostenfreien Besuch eines Kurses pro Semester der Volkshochschule Wiesbaden, d) zur kostenfreien Nutzung der Stadtbibliotheken.
3) Der Magistrat nimmt Kontakt mit weiteren Wiesbadener Einrichtungen wie Staatstheater, Kinos, Sportvereine u.a. auf, um vergünstigte Nutzungsentgelte für Inhaber/innen der WiesbadenCard auszuhandeln.
4) Die Höhe der vergünstigten Entgelte soll sich an der Regelsatzbemessung der entsprechenden Bedarfspositionen des Eckregelsatzes orientieren.
Mit der Einführung der WiesbadenCard soll auch den Wiesbadener Bürgerinnen und Bürgern ein Mindestmaß an sozialer Integration ermöglicht werden, die aufgrund sozioökonomischer Benachteiligung sonst von einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.
Bestehende Vergünstigungen für einzelne Personengruppen, die über die „WiesbadenCard“ hinausgehen, bleiben weiter bestehen.
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