Die Vertreterin der CDU-Fraktion stellte die Machbarkeit der  bereits beschlossenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an an kommunalen Entscheidungen grundsätzlich in Frage und plädierte dafür, die Idee eines Kinder- und Jugendparlamentes für Wiesbaden zu verfolgen. In seiner Erwiderung stellte Hartmut Bohrer klar, dass die LiLi jede Form direkter Demokratie unterstützt. Mit dieser Forderung aber die einmal beschlossenen ersten Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen auszuhebeln, ist gegenüber den Betroffenen unfair und dazu geeignet, die Politikverdrossenheit zu befördern. Darüber hinaus sind die vom Jugendhilfeausschuss gemachten Vorschläge bei gutem Willen geeignet, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Die Fraktion der Linken Liste hofft, dass eine von der Stadtverordnetenvorsteherin anberaumte Behandlung im Ältestenausschuss doch noch praktikable Lösungen erbringt.

Nach Einbringung durch die CDU, wurde der Antrag als durch Aussprache für erledigt erklärt. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 1. September 2003 praktikable Verfahrensgrundsätze vorzulegen, die die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Februar 2001 zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen der Landeshauptstadt Wiesbaden im Sinne des § 8 c HGO und der im Hinblick darauf vorgenommenen Veränderungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung gewährleisten.

 

Die Verfahrensgrundsätze sollen sich beziehen auf

 

- die Beteiligung von Kinder- und Jugendinitiativen im Rahmen von Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen und

 

- die Möglichkeit der fachkundigen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die sich mit Anfragen oder Vorschlägen an die Stadtverordnetenversammlung, ihre Ausschüsse und/oder die Verwaltung wenden wollen.

 

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