Bußgeldverfahren gegen Hans-Gerd Öfinger einstellen!

  

Die Stadtverordnetenversammlung (Stvv) möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und die Zentrale Bußgeldstelle werden aufgefordert, im Bußgeldverfahren gegen Herrn Hans-Gerd Öfinger wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Demonstrationsverbot in der Bannmeile des Landtages am 24.3.2003 das Bußgeldverfahren einzustellen.

 

Die Behandlung des vorher dokumentierten Antrages auf der Stadtverordnetenversammlung wurde durch eine Mehrheit im  Ältestenausschuss (legt in nichtöffentlicher Sitzung die Tagesordnung der jeweiligen Stvv fest) abgelehnt.

In Reaktion auf diese skandalöse Entscheidung und unter Einbeziehung neuer bekannt gewordener Fakten brachte Hartmut Bohrer auf der Stadtverordnetenversammlung am 10.07.2003 den nachstehenden Dringlichkeitsantrag ein.

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 2003 - Einleitung eines Bußgeldverfahrens

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge zu folgenden Sachverhalten und Fragen berichten:

Treffen die folgenden, in verschiedenen Medien (örtliche Tagespresse, überregionale Presse, Rundfunk und Fernsehen) geäußerten Sachverhalte zu?

1.     Unter Verantwortung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde gegen den stellvertretenden Bezirksvorsitzenden der Gewerkschaft ver.di und Friedensaktivisten Hans-Gerd Öfinger ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dem eine Geldbuße in Höhe von 1.250 € wegen (angeblicher) Verletzung der Bannmeile des Hessischen Landtages am 24. März 2003 festgesetzt werden sollte.

2.     Für solch ein Verfahren und Verhängung solch eines Bußgeldes sind der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden oder andere Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Wiesbaden nicht zuständig.

 

In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1.     Warum unterblieb die Prüfung der Zuständigkeit?

2.     Wer oder was haben den Ordnungsamtsleiter veranlasst, in der Öffentlichkeit zu behaupten, Herr Öfinger habe am 24. März 2003 eine Spontandemonstration von Schüler/innen gegen den wenige Tage zuvor begonnenen Irak-Krieg "bewusst in die Bannmeile geführt", was Herr Öfinger und sein Anwalt als rufschädigende Falschbehauptung zurückweisen?

3.     Wie beurteilt der Magistrat in diesem Falle das Verwaltungshandeln des Herrn Oberbürgermeisters, des Ordnungsdezernenten und des Ordnungsamtsleiters - insbesondere auf dem Hintergrund des Anlasses der Spontandemonstration der Schüler/innen am 24. März 2003 (Krieg) und des mit sehr breiter Zustimmung gefassten Be­schlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27. März 2003, in dem es u.a. heißt:

 „...Die Stadtverordnetenversammlung teilt die Sorge der Tausenden von Menschen in Wiesbaden, die gegen den Krieg protestiert haben, und der Millionen Menschen weltweit, die sein Ende fordern.

...

Die hessische Landeshauptstadt beteiligt sich mit dieser Resolution an der Aktion von mehr als 100 Städten (vor allem in den USA, aber auch in Deutschland, wie Bertin, München und Frankfurt am Main), die sich in der Initiative "Cities for Peace" zusammen geschlossen haben. ..."?

4.     Wurde die von Herrn Öfinger als rufschädigende Falschbehauptung gewertete Äußerung seitens der Verantwortlichen widerrufen und sich für diese bei Herrn Öfinger entschuldigt?

5.     Bestehen aufgrund des offenbar rechtswidrig gegen Herrn Öfinger eingeleiteten Bußgeldverfahrens Schadenersatzansprüche gegen die Landeshauptstadt Wiesbaden?

 

Als dieser Dringlichkeitsantrag zur Beratung am 10.07.2003 aufgerufen wurde, versuchte die CDU wiederum mit dem Antrag zur Tagesordnung überzugehen, eine inhaltliche Auseinandersetzung zum Thema zu verhindern. Sie zog diesen Antrag zurück, als die SPD-Fraktion den Vorschlag unterbreitete, die noch offenen Fragen des Dringlichkeitsantrages zum Gegenstand einer Berichterstattung des zuständigen Dezernenten, Herrn Grella, auf der nächsten Sitzung des Ältestenausschusses (tagt nichtöffentlich) zu machen. Hintergrund dieses Vorschlages war, dass Herr Grella eine dringliche Anfrage der SPD zum Thema Bußgeldverfahren gegen Hans-Gerd Öfinger am Beginn der Stvv beantwortet hatte.

Daraus ging hervor, dass

-    den zuständigen Verwaltungsstellen der Stadt ein Fehler unterlaufen sei,

-    mit Schreiben vom 03.07.2003 die Angelegenheit an die Hessische Landesregierung abgegeben wurde,

-    eine Entschuldigung gegenüber Herr Öfinger eventuell nach Abschluss des gesamten Verfahrens erfolgen könnte.

Wie die CDU mit dem Thema "unrechtmäßiges Bußgeldverfahren gegen Hans-Gerd Öfinger" und dem dazu eingereichten Antrag der LiLi auf der Stvv umgegangen ist, bestätigt einmal mehr die Richtigkeit unserer Einschätzung (Pressemitteilung vom 01.07.2003), dass  es  sich bei dem Bußgeldverfahren gegen  Hans-Gerd Öfinger offensichtlich um den Versuch von städtischer Seite handelt, die Wiesbadener Friedensbewegung nachträglich in Person eines profilierten und engagierten Kriegsgegners zu kriminalisieren und ihn - und damit die Friedensbewegung - abzustrafen. Dagegen wird die LiLi als fester Bestandteil der Wiesbadener Friedensbewegung weiterhin protestieren und Hans-Gerd Öfinger in seinem Friedensengagement aktiv unterstützen.

 

Aus der Frankfurter Rundschau:

"Schallende Ohrfeige" für das Ordnungsamt der Stadt
 

WIESBADEN. Der Friedensdemonstrant Hans-Gerd Öfinger muss statt 1250 Euro Bußgeld an die Stadt nur noch 25 Euro Verwarnungsgeld an das Land zahlen. Damit ist das Verfahren um die spontane Demo gegen den Irak-Krieg am 24. März und die Verletzung der Bannmeile um den Landtag abgeschlossen. Dies teilte Öfingers Rechtsanwalt Gerhard Strauch am Montag mit.
Einige Wochen nach der Androhung des städtischen Bußgelds hatte der Rechtsanwalt herausgefunden, dass die Stadt für das Bußgeldverfahren gar nicht zuständig war. Zu diesem Ergebnis war die Stadt inzwischen "nach Prüfung der Zuständigkeit" ebenfalls gekommen und hatte den Vorgang an das Innenministerium weitergeleitet. Und zwar unabhängig von den Hinweisen des Verwaltungsrechtlers, wie Ordnungsdezernent Peter Grella (CDU) betont hatte.
Das Innenministerium wiederum hat nun laut Strauch "angeboten, das Verfahren schon wegen Geringfügigkeit durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes von 25 Euro einzustellen". Der Verwaltungsrechtler wertet dies als "schallende Ohrfeige" für das städtische Ordnungsamt.
Beendet ist der Streit zwischen Öfinger und der Stadt damit aber noch nicht. Wie sein Anwalt weiter mitteilt, fordere sein Mandant Schadensersatz "wegen der unzulässigen Einleitung des Bußgeldverfahrens" von der Stadt. Außerdem verlangt Öfinger "von der Stadt und dem Amtsleiter des Ordnungsamtes einen Widerruf und eine Entschuldigung für seine presseöffentlichen falschen und ehrenrührigen Äußerungen". bac

 

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