Beschluss Nr. 0037

1. Der mündliche Bericht des Sozialdezernenten wird zur Kenntnis genommen, dass Obdachlosigkeit kein Kriterium für die Gewährung von Hartz-IV-Leistungen ist. Ausschließliches Kriterium ist die Erwerbsfähigkeit. Bei Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit wird eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes angefordert.

2. Der Antrag ist durch die heutige Aussprache erledigt.

 

 

Antrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 28. Februar 2007

 

Zuständigkeit Obdachlose

  

Der Ausschuss möge beschließen:

 

Der Magistrat möge berichten

 

wie viele Obdachlose, die im Zuge der Umsetzung der Hartz -Gesetze, in die Zuständigkeit der Job-Center überstellt wurden, wegen diagnostizierter psychischer oder Suchtproblematiken, wieder in die Betreuung des Wiesbadener Sozialamtes zurückgeführt werden sollen.

 

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 

Begründung: mündlich

 

 

Jürgen Becker, Stadtverordneter der Fraktion Linke Liste Wiesbaden 

 

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