Die Antwort  zur Anfrage wurde der  Fraktion nach dem 16.10.2003 übermittelt. Die Antwort ist hier nachzulesen.

 

 

Schriftliche Anfrage Nr. 64/03 des Fraktionsstatusinhabers Linke Liste nach § 43 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betr. Mehreinnahmen aus der Wiederanwendung der Hebesätze 2001 für die Gewerbe- und Grundsteuer in Wiesbaden - Aufnahme als Beratungsgegenstand, da die schriftliche Antwort nicht fristgemäß erteilt worden ist.

 

1.      Um wie viel höher wäre 2002 (Basis: vorläufiger Jahresabschluss) und 2003 (Basis: Haushaltsansatz) das Gewerbsteueraufkommen ausgefallen, wenn Grundlage der Steuerberechnung der Hebesatz 2001 gewesen wäre?

 

2.      Um wie viel höher wäre 2002 (Basis: vorläufiger Jahresabschluss) und 2003 (Basis: Haushaltsansatz) das Grundsteueraufkommen ausgefallen, wenn Grundlage der Steuerberechnung der Hebesatz 2001 gewesen wäre?

 

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