In den Beratungen des Finanzausschusses wurden die Punkte 1. - 3. von der Konsensmehrheit (CDU, FDP und SPD) abgelehnt und standen damit am 12.06.02 zur 2. Lesung des Haushalts nicht mehr zur Abstimmung. Die LiLi lehnte auch deshalb den Haushalt 2002/2003 ab, der mit den Stimmen von CDU und FDP sowie des Ex-Republikaners Hirzel angenommen wurde. Zu der im Punkt 4. angesprochenen Problematik soll die Kämmerei einen Bericht vorlegen.
1. Haushaltsplan 2002/2003 – Aufnahme in den Haushaltsplan
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden möge beschließen:
Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen sind mit dem jeweils angebenenen Ausgabebedarf (Ansatz bzw. Darlehensbedarf) in den Haushaltsplan 2002/2003 der Landeshauptstadt Wiesbaden aufzunehmen bzw. der geplante Ausgabebedarf ist zu erhöhen.
Anlage 1: Zusetzungen (Exel-Datei)
2. Haushaltsplan 2002/2003 – Streichungen aus dem vorgelegten Entwurf für den Haushaltsplan
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden möge beschließen:
Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen sind aus dem am 14. März 2002 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegten Entwurf für den Haushaltsplan 2002/2003 zu streichen bzw. der geplante Ausgabedarf (Ansatz bzw. Darlehensbedarf) ist um den jeweils angegebenen Betrag zu kürzen.
Anlage 2: Streichungen (Exel-Datei)
3. Haushaltsplan 2002/2003 – Beibehaltung der in der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2000/2001 festgelegten Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden möge beschließen:
Die in der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 festgelegten Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer werden für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 beibehalten. Der am 14. März 2002 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Entwurf für die Haushaltssatzung 2002/2003 wird entsprechend abgeändert.
4. Haushaltsplan 2002/2003 – Aufstellung des sog. AKK-Haushaltsplans
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden möge beschließen:
Bei der Ermittlung der seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden den AKK-Stadtteilen in Rechnung zu stellenden Verwaltungskostenbeiträge werden ausschließlich Beträge für Leistungen der Verwaltung für die AKK-Stadtteile in Rechnung gestellt. Ausgaben und Einnahmen für Einrichtungen, die keine Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (z.B. Theater, Spielbank, Schwimmbäder, Tierparks, Parkscheinautomaten, Stadtforst, Weinbaudomäne, öffentliche Toilettenanlagen), werden in dem Teil-Haushalt veranschlagt, in dem sich die jeweilige Einrichtung befindet. Bei der Ermittlung der Teilhaushalte wird somit zu den bis zum Jahre 1994 über Jahrzehnte im Wesentlichen (unverändert) gültigen Prinzipien zurückgekehrt.
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