Leider folgte eine Mehrheit des Parlaments diesem Vorschlag nur bei einem Teil der Ausschüsse (z. B. Umwelt u. Sauberkeit, Gesundheit, Frauen). Bei anderen Ausschüssen (z. B. Finanzen, Planung, Bau u. Verkehr, Soziales) sicherten sich die bürgerlichen Parteien mit Unterstützung von Bündnis 90/ Die Grünen über eine entsprechend große Zahl der Aus­schussmitglieder eine Mehrheit, die sie so im Parlament nicht haben.

 

Antrag zur Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 01.04.1969 i.d.F. v. 11.02.1997:

Die Hauptsatzung wird in § 2(Gemeindevorstand) geändert. In Absatz 2 wird "und zwölf eh­renamtlichen Beigeordneten (Stadträten/Stadträtinnen)" geändert in  "und acht ehrenamtli­chen Beigeordneten (Stadträten/Stadträtinnen)".

Antrag zur Festlegung der Zahl der Mitglieder der Ausschüsse nach § 62 (1) HGO:

Die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse wird auf acht festgelegt.

 

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