Die Stadtverordneten von CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und REP lehnten die Beratung dieses Antrages der Linken Liste Wiesbaden ab. Gegen die Stimme der LiLi wurde der Antrag als angeblich „durch Aussprache erledigt“ von der Tagesordnung abgesetzt. Die „Aussprache“ bestand aus der Begründung des Antrages durch den LiLi-Stadtverordneten Hartmut Bohrer sowie aus unverantwortlichen und unzulänglichen Ausführungen des Sozialdezernenten Hessenauer (SPD).

1.   Herr Hessenauer vermittelte den Eindruck, mit den ab 1.07.2004 gültigen Regelsätzen sei das Problem erledigt. Dieser beträgt seitdem 345 € pro Monat, aber mit diesem erhöhten Satz müssen auch weit mehr Ausgaben (laufende und einmalige) als bisher beglichen werden. Die Forderung nach einem an die zusätzlichen Kosten angepassten Regelsatz ist also sehr wohl berechtigt.

2.   Herr Hessenauer weiter: Die Stadt könne sich die rückwirkende Übernahme der Praxisgebühren und Zuzahlungen nicht leisten. Konkrete Aussagen über die Kosten, die die Stadt vorerst zu übernehmen hätte, machte er jedoch nicht. Sieht so die wirksame Interessenvertretung sozial Schwacher durch den Sozialdezernenten der Stadt Wiesbaden aus?

Auf der Basis dieser unverantwortlichen und unzulänglichen Aussagen entschieden die Stadtverordneten von CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und REP sich für die Zurückweisung des Antrages. Sie kündigten damit einem nicht kleinen Teil von Bürgerinnen und Bürgern in Wiesbaden die Solidarität auf. Es waren mehrheitlich die gleichen Stadtverordneten (CDU, FDP, SPD), die zwei Stunden vorher mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2004/2005 großen Unternehmen und Immobilienbesitzern Steuergeschenke in Millionenhöhe gemacht hatten.

 

 

Maßnahmen gegen die unsozialen Folgen von "Hartz IV" und "Gesundheitsreform"

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden fordert Bund und Länder auf, die in "Hartz IV" vorgesehene Abwälzung der Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen auf die Kommunen zurückzunehmen. Sie begrüßt die entsprechenden Bemühungen des Deutschen Städtetages und fordert ihn auf, im Rahmen der Kampagne "Reformen statt Kahlschlag" gemeinsam mit gesellschaftlichen Partnern öffentlichkeitswirksame Aktionen einzuleiten, um Bund und Länder zum Einlenken zu bewegen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden fordert Bund und Länder auf, die Praxisgebühren und die Zuzahlung für Medikamente für Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zurückzunehmen. Sofern dies nicht geschieht, fordert er die Landesregierung auf, die Praxisgebühren und die Belastungshöchstgrenze für Zuzahlungen in die ab 1. Januar 2005 gültigen Regelsätze aufzunehmen.

 

3. Für Empfänger/innen von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt übernimmt die Landeshauptstadt Wiesbaden ab 1. Januar 2004 rückwirkend die Praxisgebühren und die Medikamentenzuzahlungen bis zur Belastungshöchstgrenze.

 

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