|
Da es von der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Februar 2003 erstmalig eine Niederschrift gibt, die der Geschäftsordnung entspricht, zog Hartmut Bohrer den Antrag zurück.
Beachtung der Geschäftsordnung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenvorsteherin wird gebeten darauf zu achten, dass die Geschäftsordnung hinsichtlich der Abfassung der Niederschriften der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zukünftig eingehalten und auch für die letzte Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Februar 2003 eine entsprechende Niederschrift ausgefertigt wird.
>> zurück zur Übersicht "Anträge in der Stadtverordnetenversammlung" |