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Hartmut Bohrer begründete die ablehnende Haltung der LiLi zur Dienstleistungsrichtlinie. Stichworte waren u. a.: kein Herkunftslandprinzip / Ablehnung eines Wettbewerbs um niedrigste soziale Standards sowie Umwelt- u. Qualitätsstandards / Sicherung einer wirksamen Wirtschaftskontrolle. Die einzige Schlussfolgerung kann daher nach Auffassung der LiLi nur sein, dass die EU-Kommission diesen Entwurf zurückzieht. Der SPD-Stadtverordnete Horschler hielt auch den bisher vorliegenden Entwurf der Richtlinie für unzumutbar. Aber jetzt gehe es um eine grundsätzliche Überarbeitung, nicht um ein zurückziehen. Wie der Stadtkämmerer Dr. Müller war auch Herr Horchler der Meinung, dass man über eine überarbeitete Richtlinie zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten könnte. Er beantragte, den Antrag für durch Aussprache erledigt zu erklären. Dem stimmten nur die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der LiLi nicht zu.
Ablehnung des gegenwärtigen Entwurfs der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europäischen Kommission
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden stellt hinsichtlich des Richtlinienentwurfs fest:
· Er unterwirft wesentliche Leistungen der traditionell von Kommunen erbrachten Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge (z. B. Wasserwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer allgemeinen Liberalisierung und greift damit tief in die Rechte der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und insbesondere der Kommunen ein, diese Angelegenheiten und Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln. · Er verletzt in erheblicher Weise das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Subsidiaritätsprinzip. · Er schafft mit der breiten Verankerung des Herkunftslandprinzips ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, durchlöchert das einheitliche Recht der Mitgliedstaaten und organisiert so einen Wettlauf der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme um niedrige Qualitäts-, Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards. · Er verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarkts und macht eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden deutschen und EU-Rechts zur Entsendung von Arbeitskräften unmöglich. · Er erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden fordert die Europäische Kommission auf, diesen Richtlinienvorschlag umgehend zurückziehen. Sie fordert die Bundesregierung und den Bundesrat, die Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, diesen Richtlinienvorschlag abzulehnen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden übermittelt ihren Beschluss an den Deutschen Städtetag, die Hessische Landesregierung, den Bundestag, die Bundesregierung, den Bundesrat, den Rat der Europäischen Union, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, die Europäischen Kommission, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen sowie den bundesdeutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
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