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Zur Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2005 reichte die Fraktion Linke Liste einen Antrag ein, der die Verordneten aufforderte, den damaligen Entwurf der Richtlinie der Europäischen Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienst-leistungsrichtlinie) abzulehnen. Dieser Antrag wurde im Dezember nicht behandelt, die Weihnachtsfeier ab 20 Uhr war wichtiger.
In Kenntnis der aktuellen Entwicklung bis zur Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2006 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Dringlichkeitsantrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den von der Mehrheit des EU-Parlaments vertretenen Kompromiss ab, weil er zu mehr Rechtsunsicherheit führt. 2. Der freiwillige Verzicht auf das Recht der Mitgliedsstaaten, aus Verbraucher-schutz- und sozialen Gründen Dienstleistern Auflagen erteilen zu können, bedeutet einen Rückfall hinter die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). 3. Problematisch sind auch die beabsichtigten Regelungen zum Anwendungsbereich der Richtlinie. Statt klar zwischen kommerziellen Dienstleistungen und den gemeinwohlorientierten Diensten zu unterscheiden, sind eine Unzahl von Einzelausnahmen unterschiedlichen Rangs vorgesehen. 4. Erforderlich wäre im Gegensatz hierzu eine Richtlinie, die den Marktzugang unkompliziert nach den Regeln des Herkunftslandes ermöglicht, die eigentliche Dienstleistungserbringung vor Ort aber nach den Standards und Gesetzen des jeweiligen Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, regelt und damit dafür Sorge trägt, dessen Bestimmungen des Arbeits-, Tarif- und sonstigen Sozialrechts vom Dienstleistungserbringer einzuhalten sind.
Eine Mehrheit aus CDU, FDP und REP bei Enthaltung der SPD lehnte diesen Antrag ab. Der Ursprungsantrag der Linken Liste Wiesbaden wurde für durch die Aussprache im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung erledigt erklärt. Dagegen stimmten nur die LiLi und Bündnis 90/Die Grünen.
Ablehnung des gegenwärtigen Entwurfs der Richtlinie der Europäischen Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In Kenntnisnahme des am 23.11.2005 vom federführenden Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (EP-Binnenmarktausschuss) mit Mehrheit beschlossenen Bericht zum Dienstleistungsbinnenmarkt, der den ursprünglichen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission (DL-Richtlinie) in seinen wesentlichen strategischen Grundzügen und Bestimmungen unterstützt, stellt die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hinsichtlich des jetzt für die 1. Lesung im Europäischen Parlament vorliegenden Textes fest:
- Er unterwirft auch in der jetzigen Fassung nahezu 70 Prozent der EU-weiten Wirtschaftstätigkeit einer Deregulierung auf einen Schlag, ohne die Öffentlichkeit über die Folgen zu informieren. Die Richtlinie greift tief in die Kompetenzen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein und untergräbt damit das im EG-Vertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip.
- Obwohl sich der Bundesrat, Bundestag und auch die CDU-geführte hessische Landesregierung in diversen Stellungnahmen vor der Bundestagswahl 2005 klar gegen das Herkunftslandsprinzip als zentrales Gestaltungselement im freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr ausgesprochen haben, hält der Bericht des EP-Binnenmarktausschusses mit nur wenigen Einschränkungen unverändert an diesem fest. Der EP-Binnenmarktausschuss geht davon aus, dass das Bestimmungsland kontrollieren soll, ob die Bestimmungen des Herkunftslandes eingehalten werden. Doch es scheint völlig unrealistisch, dass selbst die Behörden einer mittleren europäischen Großstadt in der Lage sind, die Gesetze und branchenspezifischen Vorschriften aller EU-Staaten für die vielfältigen Dienstleistungsbereiche im Einzelfall korrekt anwenden und kontrollieren zu können. Auch für Leih- und Zeitarbeitsfirmen soll weiterhin das Herkunftslandsprinzip gelten. In Ländern ohne Mindestlohnregelungen wie Deutschland ist damit Lohndumping nicht auszuschließen.
- Der EP-Binnenmarktausschuss will das Gesundheitswesen und die audiovisuellen Dienste vom Geltungsbereich der Richtlinie ausnehmen, das begrüßen wir. Darüber hinaus sollen aber jene Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge von der Richtlinie erfasst werden, welche bisher noch nicht dem Wettbewerb unterworfen sind. Das sind z.B. Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs, der Ver- und Entsorger oder der Wasser- und Abwasserversorgung. Dies ist ein substanzieller Eingriff in die Regelungskompetenzen der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und Kommunen bezüglich der Gestaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge.
- Der Beschluss des EP-Binnenmarktausschusses verbietet, künftig die Form der Niederlassung vorzuschreiben. Es soll verboten werden, dass Dienstleister für eine Mindestdauer auf ihrem Territorium tätig oder in den Unternehmensregistern eingetragen sind. Ferner ist auch die oft rein formale Mehrfachregistrierung nicht zu unterbinden. Mit diesen Verboten schafft die Richtlinie einen Anreiz zur Ausnutzung der unterschiedlichen Regulierungsniveaus in der Europäischen Union durch Sitzverlagerungen. Sie erleichtert damit nicht nur die Steuerflucht, sondern auch die Umgehung von Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsstandards, Qualifikationsanforderungen und Tarifverträgen. Ferner sollen die Mitgliedstaaten zahlreiche Vorschriften im Dienstleistungssektor einer gegenseitigen Überprüfung unterwerfen und gegebenenfalls beseitigen, u.a. Anforderungen an die Rechtsform, festgesetzte Mindestpreise oder Zulassungsgrenzen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden fordert aus all diesen Gründen die deutschen Europaabgeordneten aller Fraktionen des Europäischen Parlaments auf, einem mit solchen grundsätzlichen Mängeln behafteten Richtlinienvorschlag nicht zuzustimmen.
Sie fordert die Bundesregierung und den Bundesrat auf, diesen Richtlinienvorschlag ebenfalls abzulehnen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden übermittelt ihren Beschluss an den Deutschen Städtetag, die Hessische Landesregierung, den Bundestag, die Bundesregierung, den Bundesrat, den Rat der Europäischen Union, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, die Europäische Kommission sowie die bundesdeutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
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