Zum Ergebnis der Abstimmung über diesen Antrag erfahren Sie mehr in dieser Pressemitteilung vom 17.02.2004.

 

 

Veröffentlichungen Amtlicher Bekanntmachungen

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss 0473 des Magistrats vom 27.5.2003 wird ausgesetzt.

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom Stand 22. Juli 1974, §5, Absatz 1, Satz 1 wird wie folgt ergänzt:

"....Wiesbadener Kurier, Wiesbadener Tagblatt und - soweit sie Angelegenheiten der AKK-Ortsbezirke (Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim) betreffen - Allgemeine Zeitung Mainz (Rhein-Main-Anzeiger) und Mainzer Rheinzeitung."

 

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