Zukunft des Bangert-Heimes und der Altenwohnanlage der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH

 

Fragen der LiLi und  Antworten durch Herrn Stadtrat Hessenauer:

 

Sehr geehrter Herr Bohrer,

 

Ihren o.g. Fragenkatalog beantworte ich wie folgt, wobei ich vorab darauf hinweisen möchte, dass eine frühere Beantwortung deshalb nicht möglich war, weil umfangreiche Informationen durch die Alten- und Pflegeheim AKK gGmbH als auch durch den Evangelischen Verein für Innere Mission hierfür erforderlich gewesen ist.

 

1.       In welcher Höhe wurden In den Geschäftsjahren 1995 - 2004 Investitionsrücklagen für das Bangert-Heim gebildet und welche Investitionsmaßnahmen wurden mit diesen Mitteln in welcher Höhe vorgenommen?

 

Nach dem derzeitigen Stand der Überprüfung kann diese Frage wie folgt beantwortet werden:

 

Das Dekan-Walter-Bangert-Heim hat den niedrigsten Investitionskostensatz aller Wiesbadener Altenpflegeheime. Den Erträgen aus der gesonderten Abrechnung von Investitionskosten stehen als Aufwand gegenüber:

-          der Personalaufwand des technischen Dienstes mit Instandhaltungsaufgaben;

-          der Zinsaufwand für langfristige Investitionsdarlehen;

-          die Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände;

-          die Abschreibung auf Gebäude;

-          die Abschreibung auf Außenanlagen;

-          die Abschreibung auf Einrichtung und Ausstattung;

-          die Abschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter;

-          der Aufwand für Miete, Pacht und Leasing;

-          der Aufwand für die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen;

-          der Aufwand für die Instandhaltung von Einrichtung und Ausstattung;

-          der Aufwand für die Instandhaltung der technischen Anlagen.

 

Die Erträge aus der gesonderten Abrechnung der Investitionskosten wurden zweckgemäß verwandt. Rücklagen für Investitionen konnten nicht gebildet werden. Die Einzelbeträge der Jahre 2003 und 2004 überreichen wir Ihnen beiliegend als Vermerk vom 11.03.2005.

 

2.       Gibt es Gutachten über erforderliche Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wo können diese einge­sehen werden?

 

Der derzeitigen Geschäftsführung sind Gutachten über Schäden der Fassade sowie über Rissbildungen im Gebäude durch die Absenkung des Grundwasserspiegels bekannt geworden. Diese Gutachten können bei der Heimleitung, Frau Vogelsang, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 06134 - 294 112) eingesehen werden.

 

3.       Inwieweit widerspricht die gegenwärtige Bausubstanz des Bangert-Heimes (z.B. Deckenhöhe) den Vorschriften zum Betrieb eines Altenheimes oder Pflegeheimes?

 

Die Etagen 4 - 7 des Dekan-Walter-Bangert-Heims sind als „Altenheim", so wie bis zur Einführung der Pflegeversicherung in der stationären Altenhilfe üblich, konzipiert worden. Hier wurden Senioren mit einem geringen pflegerischen Hilfebedarf aufgenommen und betreut. Bedingt durch die Nachfrageveränderungen nahm die Hilfebedürftigkeit auch der in diesen Etagen aufgenommenen Bewohnerinnen und Bewohner zu. Zugleich nahm die Pflegebedürftigkeit der bereits in den Etagen 4 - 7 lebenden Bewohnerinnen und Bewohner zu.

 

Die bauliche Struktur entspricht nicht dem geänderten Pflege- und Betreuungsbedarf. Es fehlen in den Etagen 4 - 7 Gemeinschaftsräume, Pflegebäder und Pflegearbeitsräume. Die vorhandenen Sanitärräume sind nicht behindertengerecht. Die Anordnung der Räume und Verkehrsflächen entspricht nicht den Anforderungen an die Betreuung pflegerisch erkrankter Menschen.

 

4.       Wann und welche Auflagen wurden von der Heimaufsicht zur Weiterführung des Heimes auferlegt? Wurden diese Auflagen erfüllt? Wenn nicht, warum nicht?

 

Die Heimaufsicht forderte im Sommer 2004, in den Etagen 4-7 keine Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes mehr aufzunehmen und in Abstimmung mit den dort bereits wohnenden Pflegebedürftigen Umzüge in die Etagen 1 - 3 oder in andere Pflegeheime zu organisieren. In Umsetzung dieser Forderung wurden eine Vielzahl von Gesprächen mit Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Vertretern geführt und nur bei deren Zustimmung Umzüge organisiert. Dabei konnte erreicht werden, dass die Etagen 6 und 7 bis zum 06.02.2005 vollständig freigestellt werden konnten.

 

In Anerkennung dieser Leistung und der konsequenten Umsetzung der Forderungen der Heimaufsicht akzeptierte diese, dass in den Etagen 4 und 5 Pflegebedürftige befristet bis zur Schließung des Heimes betreut und versorgt werden, sofern dem individuellen Hilfebedarf entsprochen werden kann.

 

5.       Welche fachlich qualifizierten Alternativkonzepte wurden zur Weiterführung, Neukonzeption oder Veräußerung des Bangert-Heimes erstellt? Wenn ja, von wem und wo können diese Konzepte eingesehen werden?

 

Eine Arbeitsgruppe der Alten- und Pflegeheim Amöneburg, Kastei und Kostheim gGmbH war an der Entwicklung von Baukonzepten über Jahre hinweg beteiligt. Unter anderem wurde auch ein Neubau auf dem Schollmayer-Gelände geprüft. Eine Realisierung scheiterte an den wirtschaftlichen Altlasten der Gesellschaft.

 

Im Jahre 2003 wurde eine Machbarkeitsstudie bei der Architektengruppe Gallwitz, Hoffmann & Partner, Oberursel, in Auftrag gegeben, um Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen. Auch die hier untersuchten Sanierungs- bzw. Abriss- und Neubauvarianten konnten wegen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft nicht umgesetzt werden.

 

6.       Ist bereits ein Investor in Aussicht, der das betroffene Areal übernehmen möchte? Mit oder ohne Altenwohnanlage?

 

Ein Investor konnte bisher noch nicht gefunden werden.

 

7.       Was soll nach Schließung des Bangert-Heimes mit dem Alten- und Pflegeheim, mit dem Verwaltungsgebäude (einschließlich der beiden Wohnungen) und der Altenwohnanlage geschehen?

 

Die Altenwohnanlage soll als solche erhalten werden. Hier gibt es Gespräche mit einem potentiellen Erwerber. Hinsichtlich des Pflegeheims und des Verwaltungsgebäudes ist die Antwort noch offen.

 

8.       Welchen Anteil hält gegenwärtig die städtische Altenhilfe Wiesbaden GmbH an der Arten und Pflegeheim AKK gGmbH?

 

Die Altenhilfe Wiesbaden GmbH verfügt aktuell über 62 % der Anteile an der Alten- und Pflegeheim Amöneburg, Kastei und Kostheim gGmbH.

 

(Ergänzend zum übermittelten Dokument weisen wir darauf hin, dass die Antwort auf Frage 8 aufgrund der Mitteilung von Stadtrat Hessenauer in der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Kastel am 19. Juli 2005 dahingehend aktualisiert werden muss, dass die Altenhilfe Wiesbaden GmbH mittlerweile über 90 % der Anteile an der Alten- und Pflegeheim AKK gGmbh verfügt. - Die Internetredaktion)

 

9.       Wer sind die derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Alten- und Pflegehelm AKK gGmbH?

 

Mitglieder des Verwaltungsrates sind aktuell Herr Wolfgang Hessenauer als Vorsitzender, Frau Susanne Hauschild, Herr Klaus Lenz, Herr Heinz-Erich Krone, Herr Frank Reinhard, Herr Rainer Schäfer und Herr Adolf Ziegelmayer.

 

10.     Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Eröffnung des Pflegeheims von EVIM am Floßhafen zu rechnen? Bis wann stehen die Konditionen für eine Aufnahme (z.B. Höhe des monatlichen Entgeltes, Leistungen des Heimes, Aufnahmevoraussetzungen etc.) fest?

 

Hierzu teilt EVIM mit Schreiben vom 01.06.2005 folgendes mit:

 

Das Pflegeheim wird sicher in der ersten Jahreshälfte 2006 eröffnet. Ein genauer Zeitpunkt kann derzeitig noch nicht genannt werden. Die „Konditionen" stehen derzeitig ebenfalls noch nicht fest. Sie sind abhängig von dem Ergebnis von Verhandlungen mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger. Aufnahmevoraussetzungen gibt es dezidiert nicht. Dies hat der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Pfarrer Wilfrid Pfeiffer, auch ausdrücklich in der Veranstaltung am 28.04.2005 erklärt.

 

Aufnahmen in ein Pflegeheim setzen jedoch üblicherweise eine festgestellte Pflegebedürftigkeit voraus.

 

11.     Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Schließung des Bangert-Heimes zu rechnen?

 

Die Schließung des Dekan-Walter-Bangert-Heims erfolgt, sobald allen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern ein Platz in einem anderen Haus vermittelt werden konnte, voraussichtlich kurzfristig nach Eröffnung des Hauses von EVIM.

 

12.     Ist sichergestellt, dass die Bewohner/innen des Bangert-Heimes bevorzugt in das neue örtliche Pflegeheim (von EVIM) aufgenommen werden?

 

Hierzu erklärt EVIM in o.g. Schreiben, dass in das neue Haus bevorzugt Bewohnerin­nen und Bewohner aus Kostheim und Kastei aufgenommen werden. Dies sind in der Regel auch Bewohnerinnen und Bewohner des Dekan-Walter-Bangert-Heims. Darüber hinausgehende „Sicherstellungen" sind nach Meinung von EVIM nicht notwendig.

 

13.     Sind zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. der Alten- und Pflegeheim AKK gGmbH und EVIM Vereinbarungen getroffen und vertraglich abgesichert worden?

 

EVIM ist nicht der Rechtsnachfolger des Dekan-Walter-Bangert-Heims. Zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und EVIM getroffene Absprachen bedürfen keiner weiteren vertraglichen Absicherung. Es ist auch nicht beabsichtigt, Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. der Alten- und Pflegeheim AKK gGmbH und EVIM zu treffen. Aus der Sicht aller Beteiligten ist dies auch nicht erforderlich.

 

14.     Wie kann sichergestellt werden, dass die Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher auch künftig an den Veranstaltungen für die Bewohner/innen des örtlichen Pflegeheim teilnehmen kön­nen (z.B. Gottesdienste Beschäftigungsangebote, Fastnachtsveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, gemeinsame Ausflüge usw.)?

 

Der Unterzeichner kann aus eigener Erkenntnis sagen, dass EVIM bei dem Betrieb ihrer Einrichtungen großen Wert darauf legt, mit dem Umfeld verbunden zu sein. Das kann insbesondere bei dem Katharinenstift vor Ort festgestellt werden. Aus der Sicht des Unterzeichners wird es daher keinerlei Probleme geben, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altenwohnanlage die Teilnahme an Veranstaltungen des neuen Pflegeheimes zu ermöglichen.

 

15.     Kann zugesichert werden, dass die Zubereitung, Ausgabe und gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten für Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher „stationär" in den Räumen des Bangert-Heimes erfolgt? Falls dies nicht möglich sein sollte, stehen in der Altenwohnanlage oder in unmittelbarer Nähe Räume zur Verfügung, die dies ermöglichen? Wie Ist die hierfür auf der Veranstaltung am 28.04.2005 gegebene Zusicherung von Herrn Pfeiffer (EVIM) zu bewerten?

 

Hierzu erklärt EVIM im Schreiben vom 01.06.2005 (eingegangen am 06.06.): Die Zusage, für die Bewohner der Altenwohnanlage einen stationären Mittagstisch bereits zu halten, bleibt bestehen. Wo diese Zusage eingelöst werden kann, können wir von uns aus nicht sagen. Das wäre vom Träger der Altenwohnanlage zu klären.

 

16.     Wird der Hausmeister der Altenwohnanlage auch künftig unter denselben Bedingungen wie gegenwärtig für die Altenwohnanlage tätig sein?

 

Diese Frage kann derzeitig nicht beantwortet werden, weil die Antwort auf diese Frage maßgeblich von dem neuen Betreiber der Altenwohnanlage abhängt.

 

17.     Wie viele Beschäftigte mit welchen Aufgaben sind gegenwärtig noch Im Bangert-Heim als Mitarbeiter/innen der Alten- und Pflegeheim AKK gGmbH tätig? Wie viele Mitarbeiter/innen anderer Ein­richtungen bzw. Firmen sind gegenwärtig im Bangert-Heim mit welchen Aufgaben beschäftigt?

 

In der Alten- und Pflegeheim Amöneburg, Kastei und Kostheim gGmbH sind 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst, 29 in der Hauswirtschaft und Haustechnik sowie 4 in der Verwaltung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen tätig. Aktuell werden 3 Mitarbeiter/innen von Zeitarbeitsfirmen beschäftigt.

 

18.     Wie sieht die Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter/innen des Bangert-Heimes aus? Ist alternativ ein Sozialplan erstellt?

 

Ein Sozialplan wurde bisher nicht gestellt.

Es gibt die im politischen Raum durch den Unterzeichner abgegebene Erklärung, dass ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, die in Gesellschaften der Stadt beschäftigt sind. An dieser Beschlussfassung der Körperschaften hat sich nichts geändert.

 

19.     Für wie viele Beschäftigte mit welchen Aufgaben kann eine Übernahme ins neue Pflegeheim von EVIM am Floßhafen zugesichert werden? Für wie viele Beschäftigte können vergleichbare Stellen in städtischen Einrichtungen angeboten werden? In welchen städtischen Einrichtungen wird dies sein?

 

Aus der Sicht der Stadt kann die Frage derzeitig noch nicht beantwortet werden.

 

EVIM erklärt in dem o.g. Schreiben folgendes:

Eine Zusicherung einer Weiterbeschäftigung für Mitarbeiter aus dem Dekan-Bangert-Haus kann - wie mehrfach erörtert - verbindlich nicht gegeben werden. Auch die genaue Zahl der benötigten Pflegekräfte steht gegenwärtig noch nicht fest. EVIM wird sich im Laufe des Spätsommers/Herbstes an die Beschäftigten im Dekan-Bangert-Haus wenden und direkt mit ihnen sprechen. Einer weiteren Vermittlung der politischen Gremien in Kostheim bzw. in Kastei dazu bedarf es nicht.

 

20.     Wie ist gewährleistet, dass der Heimbeirat zeitnah und umfassend in Kenntnis gesetzt wird über alle Fakten und Entwicklungen, von denen die Bewohner/Innen des Bangert-Heimes bzw. die künftigen Bewohner/innen des EVIM-Heimes betroffen sind bzw. sein könnten? Wie wird der Helmbeirat in die Vorbereitung von diesbezüglichen Einscheidungen einbezogen?

 

Die Heimleitung nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Heimbeirates teil und informiert im Rahmen des aktuellen Sachstandes.

 

21.     Inwieweit werden die Ortsbeiräte AKK künftig in die Beratungen und Entscheidungen der städtischen Körperschaften einbezogen?

 

Üblicherweise werden Ortsbeiräte in Entscheidungen von städtischen Gesellschaften nicht einbezogen. Dies gilt grundsätzlich auch für das Dekan-Walter-Bangert-Heim. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Entscheidung haben das Sozial- und Finanzdezernat die Ortsbeiräte - soweit erforderlich - informiert. Dies wird - soweit die erforderliche Vertraulichkeit gewährleistet ist - auch in Zukunft geschehen.

 

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