Städtische Finanzmittel zur Werbung für den verkaufsoffenen Sonntag am 14. Oktober 200115.11.01 

Um welche Haushaltsstelle (Bezeichnung, Unterabschnitt, Gruppierungsziffer) handelt es sich beim „allgemeinen Topf von Werbemitteln“, aus dem laut Tagespresse vom 6. Oktober 2001 „Wirtschaftsdezernent Holger Goßmann ... 20000 Mark ‚zusammengekratzt’ hat“, um sie für „Plakate, Handzettel und Anzeigen“ offenbar für Werbung für den verkaufsoffenen Sonntag am 14. Oktober 2001 zur Verfügung zu stellen, und für welche Maßnahmen wurden diese finanziellen Mittel konkret ausgegeben? 

Es wird um eine detaillierte (auch schriftliche) Auskunft gebeten.

 

Antwort von Herrn Bürgermeister Goßmann: 

"Um einen Vertrauensschaden von der Stadt abzuwenden, müssen die angefallenen Kosten, die bis zum Zeitpunkt des abweichenden Beschlusses der Stvv angefallen waren (die Stvv lehnte mehrheitlich Werbemaßnahmen für den verkaufsoffenen Sonntag ab - Webmaster). Die Deckung erfolgt aus dem Werbeplan HH-Stelle 1.0240.572000.8 mit einem Betrag in Höhe von 20.000 DM.

Die Kostenübernahme versteht sich als Beitrag zur Wirtschaftsförderung, insbesondere zur Attraktivitäts- und Imagesteigerung der Einkaufsstadt Wiesbaden."

Unsere Meinung: Die Verwaltung der Stadt Wiesbaden sollte sich zuforderst um sozialgerechte Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer BürgerInnen kümmern und nicht um die Profitmaximierung der in der Stadt agierenden  Handelsketten.

 

>> zurück zur Übersicht "Schriftliche Anfragen an den Magistrat nach § 46 Geschäftsordnung"