Umweltbelastungen in Wiesbadener Schulen und Kindereinrichtungen

 

1.      Welche Maßnahmen wurden vom Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden eingeleitet, nachdem in einer Wiesbadener Kindertagesstätte im Jahre 2003 hohe Phthalate (Weichmacher) aus PVC-Fußböden stammend gefunden wurden?

2.      Sind in allen Wiesbadener KiTas und Schulen Untersuchungen erfolgt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.      Hat der Magistrat ein Schadstoff-Kataster für die Wiesbadener KiTas und Schulen erstellt?

4.      In welchen Schulturnhallen wurde im laufenden Jahr die Wasserqualität in den Duschen untersucht und mit welchem Ergebnis?

5.      Hat der Magistrat veranlasst, dass die Trinkwasserqualität in den Schulküchen und KiTas geprüft wurde und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.      Sind in Wiesbadener Bildungseinrichtungen ähnliche katastrophale hygienische Zustände, d.h. hohe Innenraumschadstoffbelastungen, vorhanden, wie die von Prof. Dr. Eickmann, Justus-Liebig-Universität Gießen, in der Umweltmed Forsch Prax 10 (1) 5-6 2005 dargestellten?

7.      Welche Maßnahmen wurden vom Magistrat zum Schutz von Kindern vor Standort bedingten Feinstaubbelastungen an Bildungseinrichtungen durchgeführt?

8.      Welche Umweltbelastungen - insbesondere Feinstäube - sind zukünftig durch die Firma Dyckerhoff in Mainz-Amöneburg zu erwarten und welcher Art sind diese?

 

Stadtrat Prof. Dr. J. Pös

beantwortet zum heutigen Zeitpunkt (15.07.2005) die von der LiLi gestellten Fragen zur Umweltbelastung in Wiesbadener Schulen und Kindereinrichtungen wie folgt:

  

Zur den Fragen 1. und 2.:

Bislang wurden keine weiteren Maßnahmen veranlasst.

 

Zur Frage 3.:

Ein Schadstoffkataster für Wiesbadener Kindertagesstätten und Schulen besteht zurzeit

nicht, wird jedoch aufgebaut.

 

Zur den Fragen 4. und 5.:

Hierzu liegen uns Stellungnahmen von Amt 53 vor. Diese Stellungnahmen sind als Anlage

(1+2) beigefügt.

 

Zur Frage 6.:

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ist der Hinweis auf diese Veröffentlichung hier

nicht bekannt. Siehe auch Beantwortung zu Frage 3.

 

Zur Frage 7.:

Hierzu liegt uns eine Stellungnahme des Umweltamtes vor:

Im Zusammenhang mit den Anforderungen des Landes Hessen an die kommunale Luftreinhaltung wurde unter Leitung des Dezernates IV auf Grundlage des Beschlusses des Magistrats vom 19.04.2005 Nr. 0315 eine stadtinterne Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Mitgliedern der Fraktionen und der Verwaltung zusammensetzt.

 

Diese Arbeitsgruppe hat in drei Sitzungsterminen Vorschläge für einen Aktionsplan erarbeitet, der im nächsten Sitzungszug den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Zusätzlich wird das städtische Umweltamt an exponierten Bildungseinrichtungen Feinstaubmessungen in den Innenräumen vornehmen. Nach Auswertung der Messreihe werden die Ergebnisse den städtischen Körperschaften zeitnah vorgestellt.

 

Zur Frage 8.:

Dazu liegt uns eine Stellungnahme der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungs­behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden mit folgendem Inhalt vor:

 

Die Firma Dyckerhoff AG, Werk Amöneburg, hat Anfang Januar 2005 einen Genehmigungs­antrag zum erweiterten Einsatz von Sekundärbrennstoffen in der Hauptfeuerung des Ofen B gestellt.

 

Bisher verfügt die Firma über eine Versuchsgenehmigung zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen bis zu einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von max. 60%. Diese Genehmigung ist bis zum 31.10.2005 befristet. Bei der jetzt beantragten Genehmigung handelt es sich um die Dauergenehmigung zum Einsatz dieser Sekundärbrennstoffe, allerdings bis zu einer max. FWL von 75%. Die durch das Änderungsvorhaben verursachten Umweltbelastungen werden sich daher gegenüber dem derzeitigen Zustand kaum ändern. Mit Hilfe einer so genannten Ausbreitungsrechnung wurde die durch das geplante Vorhaben verursachte Zusatzbelastung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prognostiziert. Die dadurch verursachten maximalen Immissionsbeiträge für die Komponenten Schwebstaub (PM 10), Schwefeldioxid (SOJ, Stickstoffdioxid (NO2), Quecksilber, Cadmium, Arsen, Blei, Chrom, Nickel und Dioxine (PCDD/F) können den Anlagen 1 bis 10 entnommen werden. Hierbei wurden bei der Prognose B die maximalen Immissionsbeiträge auf der Grundlage der Emissionsgrenzwerte für die jeweilige Schadstoffkomponente berechnet, d. h. es handelt sich hierbei um eine Maximalabschätzung. Die Prognose D ist auf der Basis der Jahresmittelwerte aus dem Jahr 2004 berechnet worden, da die tatsächlichen Emissionen des Zementwerkes deutlich niedriger sind als die vorgeschriebenen Grenzwerte. Im Vergleich zur Vorbelastung an der für das Werk Amöneburg repräsentativen Messstation Wiesbaden Süd (in diesen Werten ist der derzeitige Immissionsbeitrag des Zementwerkes bereits enthalten) ist die durch das Vorhaben verursachte Immissionszusatzbelastung bei allen Schadstoffen irrelevant. Auch bei einer Verwirklichung des Vorhabens werden die geltenden Immissionsgrenzwerte nicht überschritten.

 

Zur Feinstaubproblematik ist festzuhalten, dass sich der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM 10) an der für das Zementwerk repräsentativen Messstation Wiesbaden Süd mit 28 ug/m3 im Jahr 2003 auf 23 ug/m3 im Jahr 2004 verringerte (Anlage 11). Der Immissionsbeitrag durch die Firma Dyckerhoff ist auch in diesen Messwerten bereits enthalten. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert liegt aufgrund der EU-Richtlinie „1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999" bei 40 ug/m3. Durch das geplante Vorhaben des Zementwerkes wird ein zusätzlicher Immissionsbeitrag von maximal 0,1 ug/m3 PM 10 (Prognose B auf Basis der Emissionsgrenzwerte) bzw. von maximal 0,064 ug/m3 (Prognose D auf Basis der Betriebserwartungswerte) verursacht (Anlage 1). Die Zusatzbelastung an PM 10 durch das Vorhaben ist also ebenfalls irrelevant.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch das geplante Vorhaben der Firma Dyckerhoff AG nicht mit höheren Umweltbelastungen in Wiesbaden zu rechnen ist.

 

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Die sehr umfänglichen Anlagen - Anlage 1 zu Frage 4, Anlage 2 zu Frage 5 und Anlage 3 zu Frage 8 können im Büro der Fraktion Linke Liste Wiesbaden nach Terminabsprache eingesehen werden.

 

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