Tempo 30 – Regelungen in der unmittelbaren Umgebung der Berufsschulen - 14.01.2002

 

Welche Gründe gab es für die Einführung einer Tempo-30-Regelung bei­derseits der Ampelanlage Welfenstraße (auf Höhe Postgrundstück)?

 

Warum gibt es keine Tempo-30-Regelungen für den gesamten Berufs­schulbereich (Welfenstraße ab Hasengartenstraße bis Berliner Straße so­wie Wettiner Straße /Brunhildenstraße bis zur Hermann-Jansen-Straße, einschließlich der Balthasar-Neumann-Straße), in dem täglich (Montag bis Freitag) tausende von Straßenquerungen stattfinden - insbesondere durch Berufsschüler/innen?  

 

Siehe Pressemitteilung vom 01.03.02: Fußgängersicherheit immer erst nach Verletzten?

 

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