Auslagerung von regionalen Sozialdiensten - 16.12.2005

 

Was ist der konkrete Sachstand der Planung und Umsetzung beim Zusammenführen bzw. Verlagern der Standorte der regionalen Arbeitsgruppen der Sozialverwaltung (Bezirkssozialdienste, Grundsicherung für Erwerbslose usw.)?

 

Wie bzw. von wem sollen die freiwerdenden Standorte (z.B. in der Ortsverwaltung AKK, im Rathaus Biebrich) genutzt werden?

 

Inwieweit wurden die betroffenen Ortsbeiräte bislang einbezogen?

 

 

Antwort von Stadtrat Hessenauer:

 

Der konkrete Sachstand ist der, dass aktuell eine Sitzungsvorlage erarbeitet wird, in der das veränderte Konzept der Standorte der Sozialen Dienste dargestellt und eine erste konkrete Standortentscheidung für den Standort SÜD (AKK, Biebrich, Schierstein) vorgeschlagen wird. Es ist beabsichtigt, die Sitzungsvorlage in den nächsten Tagen in den Geschäftsgang zu geben.

Es wird eine Sitzungsvorlage des Dezernates VI sein, die aber in ihren wesentlichen Inhalten mit der Lenkungsgruppe Umsetzung SGB II („Hartz IV“) abgestimmt ist.

 

Aus Gründen der regionalen Ausgewogenheit und guten Erreichbarkeit für alle Bewohner dieser Stadtteile soll der Standort SÜD in einem Gebäude in der Kurfürstenstraße in Biebrich untergebracht werden. Mit dieser Lage werden auch die Interessen der Menschen in AKK gut berücksichtigt, da dieser Standort nur wenige Meter hinter der Gemarkungsgrenze Amöneburg/Biebrich liegt und auch mit dem ÖPNV für die Menschen aller in diesem Standort mit Sozialen Diensten zu versorgenden Stadtteilen gut erreichbar ist.

 

Die frei werdenden Räume in den beiden Standorten Kastel/Kostheim (von AKK ist nicht zu sprechen, da die Bewohner Amöneburg’s immer schon in die Ortsverwaltung Biebrich zur Erledigung ihrer Anliegen gehen mussten, sich also de facto verbessern!) und Biebrich sind grundsätzlich zur Weitervermietung vorgesehen. Für die Ortsverwaltung Biebrich gibt es bereits ein ernst zu nehmendes Interesse der Polizei zur Anmietung.

 

Die Ortsbeiräte wurden bislang nicht einbezogen. Dies geschieht absehbar im Zusammenhang mit der einzubringenden Sitzungsvorlage.

 

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