Die Anfrage wurde aus Zeitgründen nicht behandelt. Die schriftliche Antwort des zuständigen Stadtrates und ein Artikel der Frankfurter Rundschau unter dem Titel "Schloss räumt Mängel ein. Behörden-Kontrolle in Freudenberg bestätigt Kritik in Teilen“ vom 03.03.2006 können Sie nachstehend lesen.
Anfrage "1-Euro-Jobber" im Schloss Freudenberg
Trifft es zu, dass
a) die kommunale Arbeitsvermittlung "1-Euro-Jobber" per Eingliederungsvereinbarung zu Arbeiten im Schloss Freudenberg verpflichtet, die eine besondere Qualifikation voraussetzen und die nach der Ausführung haftungsrelevante Konsequenzen für den Betroffenen nach sich ziehen können,
b) so "1-Euro-Jobber" im Schloss Freudenberg z.B. Hausmeister- und Sanierungsarbeiten ausführen müssen,
c) "1-Euro-Jobber" im Schloss Freudenberg mit Elektroinstallations- und Malerarbeiten beschäftigt werden, die im Rahmen der Sanierung des Gebäudes ohnehin notwendig und erforderlich und somit nicht zusätzlich sind,
d) für die von diesen "1-Euro-Jobbern" ausgeführten Arbeiten teilweise Meisterzwang besteht, die Betreffenden selbst aber nicht ausreichend qualifiziert sind,
e) es sich somit um eine unberechtigte Handwerksausübung in einem Gefahrenhandwerk handelt, die als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit bis zu 10.000 Euro Strafe belegt werden kann,
f) die ausführenden "1-Euro-Jobber" unter Umständen lebenslang für die Arbeitsausführung in Haftung genommen werden können,
g) das Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden bereits im Oktober 2005 über die mangelhafte Ausführung von Elektroarbeiten durch "1-Euro-Jobber" im Schloss Freudenberg informiert wurde, aber keine Reaktion gezeigt haben soll?
Geantwortet hat Stadtrat Hessenauer:
zu a) und b)
Die Kommunale Arbeitsvermittlung weist Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten der Gesellschaft für Natur und Kunst Schloss Freudenberg Gemeinnütziger e.V. per Eingliederungsvereinbarung zu. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf der Basis der vom Verein erstellten Anforderungsprofile. Diese formulieren als Mindestanforderung für den Sanierungs- und Hausmeisterbereich „handwerkliches Geschick". Besondere Qualifikationen sind keine Voraussetzung. Der Einsatz erfolgt im Einzelfall entsprechend der individuellen Qualifikation. Sie erhalten zu Beginn der Arbeitsgelegenheit eine Einweisung in die Unfallverhütungsvorschriften und werden in dem Umgang mit elektrischen Kleinwerkzeugen eingewiesen. Die Teilnehmer sind über den Träger unfall- und haftpflichtversichert. Ein Haftungsrückgriff wegen mangelhafter Arbeitsausführung durch Teilnehmer ist nicht möglich,
zu c)
Es handelt sich bei den Sanierungsarbeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten ausschließlich um zusätzliche Arbeiten, die sonst nicht oder nicht in diesem Umfang bzw. erst zu einem nicht absehbaren späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Dies ergibt sich schon aus der Form der Finanzierung und der Tatsache, dass es sich nicht um ein Rentabilitätsprojekt handelt. Damit sind die Kriterien der Legaldefinition des Begriffs „Zusätzlichkeit" gem. § 261 Absatz 2 Drittes Sozialgesetzbuch zweifelsfrei erfüllt.
Zur Gebäudesicherung umgehend notwendige Sanierungsarbeiten werden in allen Gewerken von Fachfirmen durchgeführt und vom beauftragten Architekten des Vereins überwacht und abgenommen, soweit sie denkmalschutzrelevant sind zusätzlich von den Behörden der Denkmalpflege.
zu d) und e)
Die Teilnehmer übernehmen (Vorbereitungs-) Arbeiten, die zuvor mit den beteiligten Fachfirmen abgesprochen sind. Fertigstellung und Abnahme erfolgt durch die jeweilige Fachfirma und zuständige Behörde. Gegen die Handwerksordnung wird nicht verstoßen.
zu f)
siehe zu a),b)
zu g)
Im Oktober 2005 erhob ein Teilnehmer Widerspruch gegen die Höhe des gezahlten Mehraufwandes. In dem Widerspruchsschreiben wies er auch darauf hin, dass er zurzeit nach einer Neuorganisation keinen qualifizierten Vorgesetzten mehr habe und diese Funktion vom Vorsitzenden Herrn Schenck wahrgenommen werde, den er jedoch fachlich für nicht ausreichend qualifiziert halte, was zu Mängeln in der Ausführung von Handwerksarbeiten geführt habe.
Da demnach die Aufsicht des Trägers in der Arbeitsgelegenheit weiterhin gewährleistet war und der Träger für mangelhafte Sanierungsarbeiten selbst verantwortlich ist, bestand für die Kommunale Arbeitsvermittlung kein Anlass zur Intervention, zumal der Träger sich als langjähriger Kooperationspartner für Beschäftigungsmaßnahmen stets als engagiert und zuverlässig erwiesen hatte. Darüber hinaus gilt er als erfolgreich bei der Betreuung und Qualifizierung schwierigster Vermittlungsfälle.
Frankfurter Rundschau vom 03.03.2006:
Schloss räumt Mängel ein
Behörden-Kontrolle in Freudenberg bestätigt Kritik “in Teilen”
Das Schloss Freudenberg gerät stärker in die Kritik. Nach Klagen eines Mitarbeiters über schlechte Arbeitsbedingungen hat jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt nach einer Kontrolle “deutliche Mängel” festgestellt. Die Schloss-Leitung selbst räumt teils schlechte Bedingungen ein.
Wiesbaden · Der Leiter der Abteilung “Arbeitsschutz” des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt, Wolf-Jürgen Hader, will unter Verweis auf die laufende Untersuchung keine Details nennen. Nach einer unangemeldeten Kontrolle, die zwei seiner Mitarbeiter vornahmen, bestätigt er jedoch Mängel an der Elektrik und an Maschinen in der Werkstatt des sichtbar maroden Hauses. “Allerdings sind die Mängel nicht so schwerwiegend, dass wir die Arbeiten auf dem Schloss untersagen müssen”, stellt Hader fest. “Zumindest in Teilen”, so der RP-Abteilungsleiter, bestätigten die Kontrolleure die Kritik eines Ein-Euro-Jobbers im Schloss. Der Mitarbeiter hatte die FR über die Arbeitsbedingungen informiert. Weil die Leitung der als Verein geführten Kultur- und Bildungseinrichtung bei der Kontrolle nicht anwesend war, will die Behörde in den nächsten Tagen noch Gespräche führen. Dabei wollen die Kontrolleure laut Hader vor allem die Arbeitsabläufe unter die Lupe nehmen, “um eine Verbesserung des Arbeitsschutzes zu erreichen”. Matthias Schenk, der Kopf des Vereins “Schloss Freudenberg”, räumte auf Anfrage ein, dass es etwa mit den Anschlüssen der rund 300 Steckdosen im Schloss und dem Schutz bei handwerklichen Arbeiten nicht allzu gut bestellt sei: “Wenn man genau auf das Schloss schauen würde, müsste man es eigentlich sofort schließen.” Zugleich wendet er ein: Das Schloss erfülle einen guten Zweck, bringe Menschen in Arbeit und Beschäftigung und weil nicht für alles Geld da sei, könne nicht alles richtig gemacht werden. “Wenn zum Beispiel beim Abbeizen von Lacken in der Werkstatt eine Belüftung notwendig ist, um die Mitarbeiter vor Dämpfen zu schützen, dann geht das eben in Zukunft nicht mehr”, sagt Schenk. Im Bestreben, das Haus zu sanieren, sieht er sich erst einmal zurückgeworfen. “Jetzt müssen wir viele DIN-Normen erfüllen”. Normen, auf die in den vergangenen Jahren offenbar kaum einer geachtet hat. Stadt weist Vorwürfe zurück Außer mangelndem Arbeitsschutz hatte der Ein-Euro-Jobber der Bildungseinrichtung auch vorgeworfen, unqualifizierte Arbeitslose Tätigkeiten ausüben zu lassen, für die eigentlich eine handwerkliche Ausbildung vorgeschrieben ist. Diese auch von der Linken Liste aufgegriffene und in eine parlamentarische Fragestunde eingebrachte Kritik hat Sozialdezernent Wolfgang Hessenauer (SPD) inzwischen schriftlich zurückgewiesen: “Die Teilnehmer übernehmen (Vorbereitungs-)Arbeiten, die zuvor mit den beteiligten Fachfirmen abgesprochen sind”, teilt der Dezernent mit. “Fertigstellung und Abnahme erfolgen durch die jeweilige Fachfirma und zuständige Behörde.” Welche Tätigkeiten von wem und mit welcher Qualifizierung ausgeübt werden, lässt Hessenauer allerdings offen. Für die Kontrolleure des Regierungspräsidiums ist währenddessen noch nicht klar, ob die Stadt oder der Verein “Schloss Freudenberg” für den Einsatz der Ein-Euro-Jobber verantwortlich ist. “Auch das müssen wir in diesen Tagen noch klären”, sagt Abteilungsleiter Hader. Schlossherr Matthias Schenk appelliert unterdessen an das Amt, die Besonderheiten des Projektes “Schloss Freudenberg” mit zu berücksichtigen. Zugleich zählt er einen weiteren Erfolg auf: “Gerade haben wir wieder eine Ein-Euro-Jobberin übernommen.”
Daniel Bouhs
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