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Welche öffentliche Flächen hält der Magistrat geeignet - 22.05.01 a) für private Open-Air-Veranstaltungen größerer Gruppen (z. B. Abi-Feiern, Veranstaltungen ähnlich der für 30.04./01.05.2001 im Landschaftsschutzgebiet Maaraue genehmigten) und b) für sportliche Aktivitäten von nicht in Vereinen organisierten Gruppen (z. B. Ballspielen von Hobby-Kickern, die bisweilen in Konflikt mit der städtischen Parkordnung geraten)?
Antwort von Herrn Bürgermeister Goßmann: Zu a) Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 07.08.01 verschiedene Standortmöglichkeiten zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine vertiefende Untersuchung dieser Standorte vorzunehmen. Über das Ergebnis wird, nach Beteiligung der Ortsbeiräte, der Stadtverordnetenversammlung berichtet. Zu b) Zur Zeit befindet sich ein neuer Sportstättenleitplan in der Aufstellung. Die Federführung liegt beim Stadtplanungsamt. Bei der Aufstellung dieses Planes sollen auch Flächen bestimmt werden, die gelegentlich, d.h. zu bestimmten Zeiten oder auch auf Dauer von vereinsunabhängigen Hobby-Sportlern genutzt werden können. Die Fertigstellung diese Planes erwarte ich im Laufe des Jahres 2002. Wir bleiben dran!
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