Sanierung Mainzer Straße in Mainz-Kastel

 

1. Wann wird die Mainzer Straße in Mainz-Kastel (Abschnitt zwischen Frankfurter    Straße und Rathausstraße) ordnungsgemäß saniert (Herstellen der beschlossenen Pflasterung wie im Abschnitt zwischen Marktstraße und Zehnthofstraße)?

 

2. Welche Kosten haben die provisorischen Ausbesserungen (Beseitigung der schadhaften, unsachgemäß gesetzten Platten, Aufbringen von Asphaltflicken) im betroffenen Abschnitt bislang verursacht?

 

3. Ist es möglich, dass die der Stadt Wiesbaden (hier: dem AKK-Haushalt) entstandenen Kosten im Zuge der Gewährleistungsgarantie gegenüber der bauausführenden Firma geltend gemacht werden können? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wann und in welcher Höhe geschieht das?

 

Die Frage der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) beantworte Dezernent Prof. Pös wie folgt:

 

Zu 1. Eine Kämmerervorlage befindet sich im Geschäftsgang. Die Ausschreibung ist vorbereitet. Zunächst muss noch die Mittelfreigabe abgewartet werden. Das Amt 66 geht davon aus, dass noch in 2003 die Arbeiten abgeschlossen werden können.

 

Zu 2. Diese Kosten sind nachträglich nicht exakt feststellbar, da in der Regel eigene Regiekräfte eingesetzt wurden. Die Arbeiten wurden nicht fehlerhaft geleistet, sondern die relativ großen plattigen Steinformate sind neben der maschinellen Reinigung Schuld an dem Wackeln und Klappern. Es wurden bislang etwa 28 Einsätze mit rund 250,-- € pro Einsatz registriert.

 

Zu 3. Nein - erstens wäre die Baufirma längst aus der Gewährleistungsverpflichtung, andererseits ist die Bauunternehmung seit Jahren nicht mehr existent.

 

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