Nutzung des Bundesprogramms “Lokales Kapital für Soziale Zwecke” in Wiesbaden1. Wie werden in Wiesbaden Initiativen, Organisationen, Vereine und Netzwerke über die Zielsetzungen und Fördermöglichkeiten des ab April 2003 gestarteten Bundesprogramms “Lokales Kapital für soziale Zwecke” informiert?
2. In welchem Umfang gibt es bisher in Wiesbaden Anträge von Initiativen, Organisationen, Vereinen und Netzwerken zur Nutzung dieses Programms? Wir bitten um konkrete Benennung der Antragsteller.
3. Für welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen die Fördermittel für die bisher in Wiesbaden gestellten Anträge eingesetzt werden?
4. Wird die Sozialverwaltung gemeinsam mit Initiativen, Organisationen, Vereinen und Netzwerken Projekte initiieren, um die Fördermöglichkeiten des Bundesprogramms für die Stadt Wiesbaden nutzbar zu machen? In welche inhaltliche Richtung sollten diese gemeinsamen Initiativen gehen?
Stadtrat Hessenauer antwortete wie folgt:
Frage 1: Die Umsetzung des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ erfolgt mit zwei Schwerpunktsetzungen: „Lokales Kapital in Hochwassergebieten (Augusthochwasser 2002) und „Lokales Kapital in der Sozialen Stadt“. Das Programm „Lokales Kapital in der Sozialen Stadt“ ist auf die derzeit rund 300 Gebiete des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ konzentriert. Dies trifft in Wiesbaden auf die Fördergebiete des inneren Westends und Biebrich-Südost zu.
Im Zentrum des Programms steht die Anregung und Förderung von lokalen Mikroprojekten als Beiträge zur Aus- und Mitgestaltung der sozialen Infrastruktur in diesen Stadtteilen. Der Höchstbetrag pro Einzelförderung liegt bei 10.000 Euro. Die mit dem Quartiersmanagement für das innere Westend und Biebrich Südost beauftragten Stellen stehen bereits in einem Austausch über mögliche Projekte.
Die Bewerbungsfrist der Kommunen für dieses Programm beginnt am 19.05.2003 und endet am 13.06.2003. Wesentliche Voraussetzung für die Antragstellung und Umsetzung des Programms ist die Schaffung einer lokalen Koordinationsstelle, deren Aufgabe die Erstellung und Koordinierung eines lokalen Aktionsplans ist. Dieser hat die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration in diesen Gebieten zu beschreiben.
Für die Schaffung der lokalen Koordinationsstelle ist die Zusammenarbeit der zuständigen Ämter verbindlich vorgeschrieben. Dazu gehören neben dem Amt für Soziale Arbeit vor allem das Arbeitsamt, das Gesundheitsamt und die Schulbehörde. Die Anbindung dieser Koordinationsaufgabe wird zurzeit geklärt.
Zur grundsätzlichen Klärung der Voraussetzungen und von Umsetzungsfragen werden Vertreter aus dem Westend an den eigens dafür angesetzten Informationsveranstaltungen der Regiestelle für das Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ teilnehmen. Im Anschluss werden die für das Quartiersmanagement verantwortlichen Personen zur konkreten Ausgestaltung der Projekte mit allen in Frage kommenden Trägern und Initiativen Kontakt aufnehmen.
Frage 2: Aus den beiden in Frage kommenden Gebieten in Wiesbaden gibt es derzeit noch keine Anträge oder Anfragen.
Frage 3: Wie Sie meinen bisherigen Ausführungen entnehmen können, lassen sich hierüber noch keine Aussagen treffen.
Frage 4: Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass eine Festlegung der inhaltlichen Schwerpunktsetzung innerhalb der Förderschwerpunkte · Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung · Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen und · Unterstützung bei der Existenzgründung und bei der Gründung von sozialen Betrieben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden kann. Dies wird in Absprache gemeinsam mit den örtlichen Akteuren in den beiden Standorten des Programms „Soziale Stadt“ erfolgen.
Die LiLi wird im September 2003 erneut nachfragen, welche Fortschritte bei der Umsetzung des Bundesprogramms zu verzeichnen sind.
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