Zusatzfrage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Dezember 2003 zur Thematik Müll/Gefahrenabwehrverordnung nach § 46 GO (Frage 53 der Fragestunde) -

hilfsweise Frage nach § 43 GO an den Magistrat:

Wie erklärt der Magistrat, dass im Bereich der ehemaligen Lackfabrik in Mainz-Kastel trotz Gefahrenabwehrverordnung wohl das Ordnungsamt die Federführung übernommen hat, um die von (allein in diesem Jahr mehrfachen) Brandstiftungen – begünstigt durch fehlende Sicherung des Gebäudes – und großen Müllablagerungen (insbesondere für Kinder der angrenzenden Wohnbebauung) ausgehenden Gefahren abzustellen, bisher aber keine positiven Ergebnisse erkennbar sind, der Müll hingegen weiter zugenommen und es seit dem letzten Ortstermin Mitte November 2003 erneut im Bereich der ehemaligen Lackfabrik – mit erneut notwendigem Feuerwehreinsatz – gebrannt hat?

 

Antwort durch den Dezernenten Herrn Grella:

 

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind für illegale Müllablagerungen im öffentlichen Verkehrsraum zuständig. Die in der Frage geschilderten Ablagerungen befinden sich jedoch auf einem privaten Grundstück. Um hier eine Entsorgung von Abfällen durchführen zu können, ist eine Beauftragung durch den jeweiligen Grundstückseigentümer nötig. In dem von Herrn Bohrer geschilderten Fall ist das die WestHyp Immobilien Management GmbH & Co. KG. Dieser Eigentümer hat die ELW am 18.12.2003 mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt. Der Auftrag wurde bereits ausgeführt.

 

Um zukünftig wilde Müllablagerungen zu verhindern, wurde der Eigentümer auf die Möglichkeit der Einfriedung des Anwesens hingewiesen. Aus Sicht des Bauaufsichtsamtes und des Ordnungsamtes besteht aber keine Möglichkeit, diese Maßnahme per Verfügung anzuordnen.

 

Hinsichtlich der Autowracks wurden dem Grundstückseigentümer die Daten über die letzten Halter der Fahrzeuge mitgeteilt. der Grundstückseigentümer wir zivilrechtlich gegen den Verursacher vorgehen.

 

Von Seiten des Ordnungsamtes und des Umweltamtes werden zukünftig regelmäßige Kontrollen des Anwesens durchgeführt, damit ein solcher Zustand sich nicht wiederholen kann.

 

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