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Anfrage 105/05 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden zum „Wiesbadener Handbuch für Sozialhilfe"; Nachfolgendes Schreiben vom 21.10.2005 (Kenntnisnahme der Antwort von Stadtrat Hessenauer durch den Magistrat am 22.11.2005)
Sehr geehrter Herr Bohrer, die Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Wann ist mit dem Abschluss der Überarbeitung zu rechnen? Gerade erst letzte Woche hat die EDV-Prüfgruppe des Revisionsausschusses der Beschaffung der zur Überarbeitung des Handbuchs notwendigen Software zugestimmt. Die Dauer des Beschaffungsvorgangs lässt sich nicht exakt vorher bestimmen. Die Überarbeitung des Handbuchs dürfte Ende des l. Quartals 2006 soweit abgeschlossen sein, dass eine Grundausstattung (die ständig zu aktualisieren sein wird) in der neuen Form zur Verfügung steht.
2. Nach welchen Vorgaben erfolgt gegenwärtig die Bearbeitung, solange „die Umstellung des Wiesbadener Handbuchs für Sozialhilfe auf die Regelung des SGB II" noch nicht erfolgt ist? Die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzes, nach zwischenzeitlich ergangener Rechtssprechung und nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei - soweit angebracht -eine analoge Anwendung unserer Festlegungen zum Bundessozialhilfegesetz erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Hessenauer Stadtrat
Bezug zur Anfrage 105/05 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) nach § 43 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung - 21.10.2005
Kommunale Aufgaben nach SGB II und SGB XII - Wiesbadener Handbuch für Sozialhilfe
Im Nachgang zur Anfrage 105/05 vom 31. Mai 2005 und der dazugehörigen Antwort vom 14. Juni 2005 durch Herrn Stadtrat Hessenauer erbaten wir die Übersendung des in der Antwort erwähnten "Wiesbadener Handbuchs für Sozialhilfe" (am besten in elektronischer Form).
Mit Antwort von Stadtrat Hessenauer erreichte uns am 12. Oktober 2005 die Nachricht, dass das "Wiesbadener Handbuch für Sozialhilfe" sich derzeit in Überarbeitung und Umstellung auf eine elektronische Form befindet und erst nach deren Fertigstellung darüber entschieden wird, ob das Handbuch allgemein zugänglich gemacht wird.
Zu diesen Informationen haben wir folgende Fragen: Wann ist mit dem Abschluss der Überarbeitung zu rechnen? Wann mit der Umstellung auf elektronische Form? Nach welchen Vorgaben erfolgt gegenwärtig die Bearbeitung, solange "die Umstellung des Wiesbadener Handbuchs für Sozialhilfe auf die Regelung des SGB II" noch nicht erfolgt ist?
Wir möchten darüber hinaus unser Anliegen gemäß § 43 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zum Fragerecht i.V.m. § 50 Absatz 2 HGO bekräftigen, dass das "Handbuch" der Fraktion Linke Liste für die Fraktionsarbeit zur Verfügung gestellt wird. Dies würde die Durcharbeitung zahlreicher Sitzungsvorlagen im Rahmen des Abstimmungsverhaltens der Fraktion wesentlich erleichtern.
Vorab bedanken wir uns und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stadtrat Hessenauer vom 12.10.2005
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
ich nehme Bezug auf die Anfrage 105/05 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden nach § 43 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und das nachgereichte Schreiben vom 03.08.2005 und teile hierzu folgendes mit:
Das Wiesbadener Handbuch für Sozialhilfe wird derzeit auf die Regelungen des SGB II umgestellt.
Zusätzlich erfolgt eine Umstellung auf elektronische Form. Beide Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, so dass derzeitig eine Versendung nicht möglich Ist. Nach Abschluss der Arbeiten wird darüber entschieden, ob das Handbuch allgemein zugänglich gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kommunale Aufgaben nach SGB II und SGB XII - 31.05.2005
Welche Richtlinien zur Ausführung der kommunalen Aufgaben nach SGB II und SGB XII bzw. der Aufgaben der LH Wiesbaden nach dem “Optionsmodell” gelten in Wiesbaden?
Es wird um Überlassung der entsprechenden kommunalen Verwaltungsvorschriften, nach Möglichkeit in elektronischer Form, gebeten.
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