Verhinderung illegaler Beschäftigung im Einflussbereich der Landeshaupt­stadt Wies­baden – 19.06.2001

Von welchen bzw. von wie vielen Kontrollen in den Jahren 1999, 2000 und im I. Quartal 2001 im Stadtbereich Wiesbaden im Bausektor und in anderen Bereichen hat der Magistrat Kenntnis, bei denen Kontrollen im Hinblick auf illegale Beschäfti­gungsverhältnisse von zu­ständigen Behörden und Ämtern durchgeführt wurden?

Wie viele Firmen wurden im vorgenannten Zeitraum bei solchen Kontrollen der ille­galen Be­schäftigung überführt? Mit welchen Maßnahmen wurde gegen solche Fir­men vorgegangen?

Welche Schlussfolgerungen wurden seitens des Magistrats der Landeshauptstadt Wiesbaden gezogen, insbesondere für die Vertragsgestaltung mit Firmen und für die Kontrolle der Ver­tragseinhaltung, insbesondere bei städtischen Bauvorhaben?

 

Zusammengefasste Antwort / Bewertung LiLi:

Der Kernsatz einer am 6. August 2001 von Bürgermeister Goßmann gegebenen ersten Antwort lautete: "Die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) gehört nicht zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht. Die Bauaufsichtsbehörden haben .... lediglich eine Unterrichtungs- bzw. Informationspflicht an die zuständigen Behörden."

Die Antworten der "zuständigen" Behörden waren dann deutlich konkreter. So führte das Arbeitsamt Wiesbaden 311 Außenprüfungen1999, 488 Außenprüfungen 2000 und 90 Außenprüfungen im I. Quartal 2001 durch. Laut Hauptzollamt wurden Straftaten vor allem in den Bereichen Steuerhinterziehung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Ordnungswidrigkeiten im Bereich Arbeitsrecht (Arbeitsgenehmigung u.ä.) festgestellt.  

Eine nach Meinung des Bürgermeisters nicht ganz so "zuständige" Hauptabteilung Vergabe und Beschaffung stellt dann aber doch engagiert fest, dass sie dafür sorgt, dass Auftragnehmer und Subunternehmer eine Erklärung bei Beteiligung an städtischen Projekten über die Einhaltung tariflicher Bestimmungen abgeben und dies von Personalvertretungen oder den Tarifvertragsparteien  oder unabhängiger Dritten zu bestätigen ist. 

Die LiLi wird auch weiterhin für Konstanz bei der Bekämpfung illegaler Arbeit eintreten. Konsequenzen aus ihrem ungesetzlichen Handeln haben vor allem die "Arbeitgeber" der so Beschäftigten zutragen. Da leider auf betreiben der Parlamentsmehrheit immer mehr Arbeiten in städtischen Einrichtungen an Subunternehmen zwecks Kosteneinsparung vergeben werden, nimmt die Versuchung "Illegale" zu beschäftigen eher zu als ab. 

 

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