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Verdacht auf illegale Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung
1. Erbringt die Firma Karahasan & Geist GbR Gebäudereinigungs-leistungen für die Stadt Wiesbaden, deren Eigenbetriebe bzw. Gesellschaften?
2. Hat die oben genannte Firma eventuell im Auftrag anderer für die Stadt tätiger Gebäudereinigerfirmen Leistungen erbracht?
3. Mit welcher Intensität (Methodik und Häufigkeit) wurden die für die Stadt Wiesbaden, deren Eigenbetriebe bzw. Gesellschaften tätigen Gebäudereinigungsfirmen seit 01.01.2003 hinsichtlich etwaiger illegaler Beschäftigung und ungesetzlicher Arbeitnehmerüberlassung überprüft? Welche Verstöße wurden festgestellt?
Antworten von Dezernent Prof. J. Pös:
Zu 1: Die Firma Karahasan & Geist GbR steht in keinem Vertragsverhältnis mit der Stadt Wiesbaden bezüglich Gebäudereinigungsarbeiten. Die Eigenbetriebe oder Gesellschaften der Stadt Wiesbaden schließen ihre Verträge mit Reinigungsfirmen in eigener Regie ab; deshalb kann für diesen Bereich die Frage nicht beantwortet werden.
Zu 2: Unsere Vertragspartner wurden schriftlich aufgefordert, Stellung zu o.a. Anfrage zu nehmen. Bis zum Datum 01.12.2004 teilten uns 26 von 28 Vertragspartnern mit, dass die Firma Karahasan nicht als Subunternehmer für die Reinigung von städt. Objekten eingesetzt wird. Die noch ausstehenden Anfragen werden weiterverfolgt.
Zu 3:
Die Vergabe von Reinigungsarbeiten an Nachunternehmer ist unter Punkt 6.6 der
als Anlage, 3 den Verträgen beigefügten Allgemeinen Bedingungen der
Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) geregelt. Danach ist
bei Weitergabe von Reinigungsarbeiten an Nachunternehmer die schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Eine konkrete Überprüfung erfolgt bei
Vorliegen von Verdachtsmomenten, d.h. bei ständig wechselndem Personal und
dadurch bedingt Vorliegen von Reinigungsmängeln. In der Vergangenheit wurden
keine Verstöße gegen das Verbot der Beschäftigung von illegalen Kräften
festgestellt, die zu einer vorzeitigen Auflösung von Verträgen geführt hätten.
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