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Anträge auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Hilfe in besonderen Lebenslagen"
1. Wie viele Anträge auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Hilfe in besonderen Lebenslagen" wurden seit dem Jahr 2000 (aufgeschlüsselt nach Jahren) gestellt?
2. Wie viele dieser Anträge wurden in diesen Jahren abgelehnt?
3. Wie viele Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnungsbescheide wurden in den einzelnen Jahren eingeleitet?
4. Wie viele dieser eingelegten Widersprüche waren erfolgreich?
5. Hat die Zahl der Widersprüche bzw. der erfolgreichen Widersprüche in den letzten Jahren zugenommen?
Antworten durch Frau Stadträtin G. Wolf:
Zu 1. Pro Quartal gibt es ca. 8 -10 % (Neu)Zugänge, d. h. Bewilligungen in der Sozialhilfe, das entspricht ca. 3.000 bis 3.500 „neuen" Fällen pro Jahr, wobei es sich mindestens zur Hälfte um Wiederzugänge handelt. Darüber hinaus werden im Laufe eines Jahres geschätzt über 100.000 Anträge (z. B. einmalige Beihilfen) gestellt.
Zu 2: Wenn nach erfolgter Prüfung durch die zuständige Sachbearbeitung festgestellt wird, dass ein Anspruch nicht besteht, erfolgt die gesetzlich vorgesehene Anhörung sowie die Ablehnung des Antrages. Ein Mengengerüst hierzu wird nicht erhoben.
Zu 3: Leider liegen mir hierzu Angaben aus den Jahren 2000 und 2001 nicht mehr vor. Im Jahr 2002 wurden 43 Widerspruchsverfahren eingeleitet, bei 42 hiervon wurden die sozialerfahrenen Personen angehört. Im Jahr 2003 waren es 58 Widerspruchsverfahren, bei 58 hiervon wurden die sozialerfahrenen Personen angehört.
Zu 4: Es wurden in den unter Ziffer 3 genannten Widerspruchsverfahren jeweils Widerspruchsbescheide erlassen, d. h., den Widersprüchen konnte nicht abgeholfen werden.
Zu 5: Die Zahl der Widersprüche hat mit der Einführung der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung spürbar zugenommen. Dies liegt darin begründet, dass die Zielgruppe der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sich zu einem Großteil aus ehemaligen Sozialhilfeempfänger/innen zusammensetzt. Diese haben bis zur Einführung der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Bedarfsfall einmalige Beihilfen erhalten. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde eine Pauschale zur Abgeltung der einmaligen Bedarfslagen eingeführt, die ehemaligen Sozialhilfeempfänger/innen mussten lernen „zu budgetieren". In der Regel waren die Widersprüche als unbegründet zurückzuweisen. Insgesamt kann nicht davon ausgegangen werden, dass in den letzten Jahren mehr Widersprüche erfolgreich waren.
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